Zählt man als volljähriger Schüler als frewilliger Schüler?
Können volljährige Schüler, zum Beispiel in Klassenstufe 12 & 13 ohne Grund von der Schule geworfen werden, da sie ja nicht mehr schulpflichtig sind ?
3 Antworten
Das Eine hat mit dem Anderen NICHTS zu tun; Volljährigkeit beendet übrigens auch die Schulpflicht nicht.
Zudem ist je nach Bundesland die Schulpflicht deutlich länger un umfasst auch noch die Berufsschule, sodass es in Richtung einer gymnasialen Laufbahn von den Jahren geht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Können volljährige Schüler, zum Beispiel in Klassenstufe 12 & 13 ohne Grund von der Schule geworfen werden
Nein.
da sie ja nicht mehr schulpflichtig sind ?
Schulpflicht hat Nichts mit der Volljährigkeit zu tun.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Rechtslage & Gesetze, Recht
Ohne Grund wohl kaum.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.