Zählt man als volljähriger Schüler als frewilliger Schüler?

3 Antworten

Das Eine hat mit dem Anderen NICHTS zu tun; Volljährigkeit beendet übrigens auch die Schulpflicht nicht.

Zudem ist je nach Bundesland die Schulpflicht deutlich länger un umfasst auch noch die Berufsschule, sodass es in Richtung einer gymnasialen Laufbahn von den Jahren geht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Können volljährige Schüler, zum Beispiel in Klassenstufe 12 & 13 ohne Grund von der Schule geworfen werden

Nein.

da sie ja nicht mehr schulpflichtig sind ?

Schulpflicht hat Nichts mit der Volljährigkeit zu tun.

Ohne Grund wohl kaum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.