Zählt es als Beleidigung, wenn man den Sohn einer Sexdienstleisterin als Hu**sohn bezeichnet (im strafrechtlichen Sinne)?

6 Antworten

Der Gesetzestext lautet in §192 StGB

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Das ist bei einigen Begriffen allerdings immer ein schmaler Grad, da man die Tatsachen als solche natürlich bennenen können muß. Es gibt z.B. unterschiedliche Begriffe für Schwarze, von denen einige beleidigend sind.

Woher ich das weiß:Recherche

Müsste keine Beleidigung sein, da es eine Tatsache ist


ZuumZuum  21.09.2021, 07:23

Ausschlaggabend für eine Strafverferfolgung ist, wie der Beleidigte das Geäusserte empfindet. Ob es sich um eine Tatsache handelt, oder nicht, ist irrelevant.

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ichweisnix  21.09.2021, 09:02
@ZuumZuum
Ausschlaggabend für eine Strafverferfolgung ist, wie der Beleidigte das Geäusserte empfindet.

Nicht ganz, der Maßstab ist natürlich nicht die persönliche Auffassung des mutmaßlich Beleidigten, sondern die kontext bezogene allgemeine übliche Auffassung.

Ob es sich um eine Tatsache handelt, oder nicht, ist irrelevant.

Ist es nicht, es schließt aber die Möglichkeit einer Beleidung nicht aus.

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Auch die Benennung von Fakten können Beleidigungen sein, wenn sie geeignet sind das Ehrgefühl einer Person zu verletzen. Es kommt bei der Beleidigung grundlegend darauf an, wie der Beleidigte das Geäusserte empfindet. Wenn er das nicht so toll findet, so bezeichnet zu werden, hast Du Pech gehabt.


Kranek  21.09.2021, 07:33

Nicht ganz. Beides wird beachtet und abgewegt. Das erinnert mich an dem Fall, dass Björn Höcke sich beleidigt fühlte als Faschist bezeichnet zu werden und ein Gericht entschieden hat, dass das zulässig ist, weil er faktisch ein Faschist ist.

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ZuumZuum  21.09.2021, 07:35
@Kranek

Mit Verlaub, Björn Höcker hat die Klage auch nur erhoben, um noch mehr Publicity zu bekommen. Er hat sich mit Sicherheit nciht beleidigt gefühlt, sondern eher geschmeichelt, und das hat das Gericht entsprechend gewürdigt.

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jep weil es nicht üblich ist menschen im zusammenhang mit dem beruf der mutter anzusprechen kann man zu recht davon ausgehen, dass die intention eine beleidigung ist und keine klärung von fakten


ichweisnix  21.09.2021, 09:07
jep weil es nicht üblich ist menschen im zusammenhang mit dem beruf der mutter anzusprechen

Das ist so nicht richtig, da eine wahre Tatsache als solche keine Beleidung ist. Auch dann nicht, wenn man diese ausspricht. Beleidigtend kann aber die genau Ausdrucksweise sein. "Sohn einer Sexarbeiterin" wäre als wahre Sachbehauptung keine Beleidigung.

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Ja, natürlich ist das eine Beleidigung, weil auch das Wort "Hvre" natürlich eine ist