Zählen screenshots als Beweis?
Frage ist, mal angenommen jemand sagt dir ich will meine Katzen loswerden, und nächsten Tag siehst du in der Zeitung als Bsp Katze ausgesetzt, jetzt gehst du zu Polizei, veterinäramt wie auch immer und zeigst den jenige an, und sagst schau mal ich hab screenshot, wie er mir mal gefragt hat, ob ich seine Katze will oder jemanden kenne..
Mach ich mich dann strafbar, wenn ich screenshots weiterleite, denn es war ja ein privat Gespräch unter uns, kann er sagen ja er darf unsere chats nicht zeigen weil Datenschutz, kann ich dann Ärger bekommen? oder zählt das als Beweis Mittel er könnte ja auch sagen ich hab die chatverlaufe gefälscht
3 Antworten
Du darfst der Polizei deinen Verdacht mitteilen und auch den Screenshot zeigen. Aber was soll der beweisen? Es werden taeglich irgendwelche Katzen angeboten. Welcher Zusammenhang soll da nun zwischen genau diesem Angebot und den ausgesetzten Katzen bestehen?
Ich hab den chatverlauf und Fotos von den Katzen.. Aber wie du schon sagst es 1000 Katzen und man erkennt da auch kaum unterschied oder kann man das hand der bilder vergleichen
Du kannst einen entsprechenden Hinweis geben.
Mehr wäre es nicht.
Naja, ich finde daß das in DIESEM Fall wohl kaum Beweiskraft hätte. Es kann ja auch jemand GANZ anderes die Katzen ausgesetzt haben.
Du brauchst Bilder von den Katzen und am besten noch mit deinem Bruder und/oder der Ex-Freundin darauf!
Ich hab leider nur den chat Verlauf wie er das Geschieben haben ob jemanaaad Katzen möchte und bildete von den Katzen aber kein bild wo er mit den Katzen zusammen zusehen ist
Auch wenn ich ein Chat Verlauf habe wo er mich fragt ob ich die möchte oder jemand kenn der sie nimmt, ja gut hast recht er kann immer noch sagen er hat es jemand anderen gegeben