Yamaha R3 Doppelscheinwerfer?
Gibt es ein Baujahr der R3, wo das Abblendlicht auf beiden Seiten an ist? Oder zum Nachrüsten? Finde das ziemlich hässlich wenn nur eine Seite leuchtet.
Habe irgendwie dazu nix gefunden
4 Antworten
eine leuchte und nicht zwei, das ist eine vorschrift für einspurfahrzeuge, die nur in deutschland gilt, überall sonst dürfen beide lampen leuchten. daher ist das bei allen ausländischen (japanern) vorgerüstet.
schau mal nach, bei vielen ist nur der kontakt des jeweiligen steckers für die birne weggeknickt, so dass auf einer seite jeweils die andere nicht leuchtet.
bieg es wieder gerade, und du hast ein doppelfern- und doppelabblendlicht.
das zumindestens wäre die einfachste version, ansonsten musst du am kabelbaum basteln...
ok, mir hat man das anders erklärt... ich fahre seit den frühen 90ern doppelscheinwerfer und beide leuchten - ausgeliefert wurde es allerdings anders. (ist im grunde ja auch beknackt, denn die beiden punkte verbinden sich auf abstand sofort zu einem).
technisch liess sich das bisher jedesmal wie oben beschrieben lösen, und beim TÜV gab es deswegen nie ein problem.
Ein Kumpel fährt die Honda CBF 1000. Dort leuchtet nur ein Scheinwerfer bei Abblendlicht. Ich bin mir nicht (!) sicher, aber ich glaube, dass das deutsches Recht ist. Beide Scheinwerfer mit Abblendlicht = EU-Recht.
Es wäre so einfach, beim TÜV anzurufen und erst einmal zu fragen, ob das zulässig ist... anstelle hier in einem Allerwelts- Forum auf "ich schätze ma..."- Antworten zu setzen. Denn hier geht es um die Zulassung des Fahrzeugs.
Der TÜV hat ein Telefon, beisst nicht und gibt Dir verlässliche Antworten.
... so einfach geht das!
Wenn Du hier selbst was bastelst... schön und gut... aber ich möchte nicht mit Dir tauschen wenn Du aufgrund eines Unfalls dabei erfährst, dass Du keine Zulassung mehr hattest.
Die Frage war ja auch nicht ob es zulässig ist das nachzurüsten, sondern ob es bei einem Baujahr mit dabei ist.
Bei der R3 sind, bei bei der Z900 auch, Abblend- und Fernlicht voneinander getrennt. Leuchtet das Fernlicht mit, wird der Gegenverkehr geblendet.
Es gibt dafür eine Lösung, die jedoch nicht zugelassen ist. Beim Doppellichtmodul (http://www.jn-elektronik.de/?page_id=4) leuchtet das Fernlicht gedimmt mit.
Ist doch Wurst ob zugelassen oder nicht, Hauptsache Bike sieht schmackhaft aus ;) Dank dir.
Wenn du das Risiko einer Stilllegung eingehen willst, nur zu.
och beim ersten mal nehmen die netten Menschen in Blau das nicht so ernst :)
Das bezweifle ich stark. Mittlerweile greifen sie immer härter durch. 🤷🏻
Du musst für dich entscheiden, ob du das Risiko eingehst. Verbaust du das DL-Modul wird das klar als Vorsatz gewertet und doppelt bestraft.
denke nicht dass sie das direkt stilllegen, bestimmt ne dicke geldstrafe aber das ist ok
Du musst schon nicht nur die Antworten, sondern auch die Kommentare lesen.
Es geht darum, was ich unter der Antwort von "pbheu" geschrieben habe.
Es geht darum, nach welchem Recht das Moped zugelassen wurde. Der Händler / der Hersteller wird es dir beantworten können.
...und da haben wir es: Nach StVZO ein Scheinwerfer ( http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php ),
nach EU-Recht deren zwei Abbblendlichter gleichzeitig.
Einspruch. Mein Moped (SV 1000 S) hat auch einen Doppelscheinwerfer. Beide leuchten bei Abblendlicht.
Es geht um die Zulassung, nach deutschem oder EU-Recht.