Wurst bei Kauf bereits abgelaufen - Darf ich die Umtauschen?
Hey,
hab am Mittwoch (06.11.) Wurst aus dem Kühlregal gekauft. Mir ist erst heute wo ich sie essen wollte aufgefallen, das die Wurst ein Mindesthaltbarkeitsdatum vom 05.11. hat.
Kann ich die Umtauschen da sie bei Kauf ja bereits abgelaufen war oder ist das mein Pech, weil ich ja auch auf das MHD hätte schauen können?
6 Antworten
Ist die Wurst denn schlecht, oder kann man sie noch essen?
Wenn sie schlecht ist: Ich würd's wieder mitnehmen und höflich fragen, ob sie sie umtauschen. Ein Recht hast Du wohl nicht, da Du ja nicht beweisen kannst, wann Du die Wurst wirklich gekauft hast.
Ja, aber wie belegst Du, wann Du die Wurst tatsächlich gekauft hast? Praktisch dürften die Läden relativ kulant sein.
Ich denke mal ich werd das garnicht belegen müssen, wie du ja sagst sind die Läden heutzutage meist sehr kulant.
Jetzt reklamieren wird so gut wie unmöglich. Wer sagt denn, dass du die Wurst nicht schon am 04.11. gekauft hast und dann am 06.11. wieder welche? Und du den Kassenbon vom zweiten Einkauf vorzeigst?
Verbuches es als Lehrgeld und achte in Zukunft schon beim Einkaufen darauf.
Und für jetzt: Mindests haltbar bis heißt nicht gleich "giftig ab". Also benutze deine Sinne (Augen und Nase) um rauszufinden, ob man die Wurst noch essen kann.
Ich sage das, aber der Laden wird bestimmt eh kulant sein und mir das umtauschen, da bin ich sicher!
Wenn du eh fix einen Plan hast... wozu stellst du dann die Frage?
Ich denke wenn du den Kassenbon noch besitzt ist es auf jeden fall ein versuch wert wäre, aber ohne niemals ;D du hättest die ja sonst wo kaufen können
idk wenn die noch zu ist kannst du ja mal fragen weil da steht auch drauf wann du die gekauft hast
öffnen und verbrauchen ! MHD - mindest ! mehr nicht!
also noch nichts gelernt , trotz aller bemekungen bei GF zu dem thema .
also noch nichts gelernt , trotz aller bemerkungen bei GF zu dem thema .
das datum ist nur für den handel relevant , als mindestlaufzeit .
zu verbrauchen bis ! wäre verpflichtend
Die Wurst ist NOCHT abgelaufen. MINDEST heißt, dass Du sie noch eine Weile essen kannst.
Mindest heißt, das der Hersteller Garantiert das die Wurst bis zu diesem Zeitpunkt nicht abläuft. D.h. aber auch dass sie bereits einen Tag danach abgelaufen sein KANN!
Nein, das heißt es nicht.
"Ungeöffnet sind sie im Kühlschrank noch mehrere Tage nach MHD-Ablauf haltbar."
Hab inzwischen gegoogelt, man hat tatsächlich ein Recht darauf, weil abgelaufene Waren nicht verkauft werden dürfen.