Würdet ihr für Deutschland kämpfen im ernstfall?
35 Stimmen
19 Antworten
Ich als Deutscher mit türkischen Wurzeln auf jeden fall.
Ich würde zwar sagen, wenn sie mich in meinem Alter nochmal einziehen müssen, sind wir am Arsch, aber klar, die Heimat wird verteidigt. Wobei es natürlich so wäre, dass da keiner fragen würde, sondern dann wirst du einberufen und gehst dahin, wo sie dich hinschicken.
Die Frage wird hier wöchentlich gestellt.
Der Ernstfall wäre höchstwahrscheinlich der Verteidigungsfall, also ein Angriff auf die Bundesrepublik. Für die männlichen Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr stellt sich die Frage im Grunde nicht, da zum einen die Wehrpflicht wieder eingesetzt werden und Artikel 12a des Grundgesetzes Anwendung finden könnte.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Bei derartigen Fragen wird hier gerne mal Flucht oder Auswandern thematisiert. Im V.fall ist davon auszugehen, dass kaum jemand das Land verlassen könnte. Liegt u.a. daran, dass die Grenzen geschlossen werden würden und man kein Land finden würde, das Flüchtlinge aufnehmen würde. Die Gründe liegen auf der Hand, bei über 80 Millionen Einwohnern stellt sich dann die Frage, wie viele Flüchtlinge das jeweilige Land wohl aufnehmen solle.
Zudem verbleiben die meisten in Deutschland, wer flüchtet schon gerne und lässt all sein Hab und Gut zurück. Als deutscher Flüchtling hätte man im Übrigen keine "Sonderstellung", im Ausland, wie man also auch dort etwaige Flüchtlinge behandeln würde, kann wohl so mancher hier erahnen.
So viel dazu, die Antworten die hier die Flucht in den Fokus rücken, sind also quasi wertlos.
Im Ernstfall würde ich mich verstecken, als ob ich in den Krieg ziehen würde oder so? Wtf, wir sind nicht mehr im Jahr 1938.
In welchem Ernstfall und gegen wen? Für den Kriegsfall hat Deutschland Soldaten, die werden dafür bezahlt. Das ist keine Angelegenheit von Zivilisten.
Unf falls Du den Kampf für Ideale und Werte im Sinne des Grundgesetzes meinen solltest, erübrigt sich die Frage, denn der Deutsche Michel hat in den vergangenen sechzehn Jahren nur zu deutlich gemacht, dass er genau das nicht tut und auch zukünftig nicht zu tun gedenkt. Er ist einfach zu satt und zu träge, um sich von seinem TV und/oder Computer wegzubewegen und für seine Rechte zu kämpfen.
🙄 DAS war nicht der Grund, weswegen ich das Grundgesetz erwähnt habe, sondern in einem anderen Zusammenhang, wie jeder, der lesen kann.... Naja, Du weisst schon...
Und dass jeder männliche Staatsbürger ab 18 im Verteidigungsfall eingezogen werden kann, ist mir auch bekannt - war und ist aber nicht. Gegenstand der Frage. Ganz im Gegenteil! Aber Du könntest dies vielleicht dem FS antworten, der das offensichtlich nicht weiss - anderenfalls er nicht so dämlich gefragt hätte.
Was mich stört, ist die Einfalt der Frage als solche - und das habe ich wohl doch deutlich genug zum Ausdruck gebracht, - wenn auch ich mich dabei nicht auf die Wehrpflicht, sondern auf die Buendnis-Verflechtungen berufen habe, herrje!
Da du das Grundgesetz ansprichst, dem ist auch zu entnehmen dass männliche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr im Verteidigungsfall u.a. zum Militärdienst herangezogen werden können. Wäre im V.fall nicht abwägig, ist nach wie vor alles geregelt.