Würdet ihr auch alte Gegenstände von Lostplaces mitnehmen und verkaufen?

3 Antworten

So „lost“ diese Plätze auch sind, sie sind immer noch im Eigentum eines anderen. Dort hin und rein gehen, darfst Du nur, insoweit Du zumindest ein stillschweigendes Einverständnis des Eigners voraussetzen darfst. Tipp: Eine verschlossene Tür ist ein deutliches Zeichen, dass kein Einverständnis vorliegen kann. etc. Ansonsten gilt hier wie häufig auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Dennoch sollte alles dort am Platz bleiben. Dir ist ja bewusst, dass Du auf fremden Grund bist, also ist alles Fortführen von Gegenständen Dir auch als Diebstahl bewusst. Wenn Du dann auch noch versuchst, Diebesgut zu veräußern, wiegt der Diebstahl noch schwerer und zudem begehst Du dann Hehlerei. Beides einfach nicht machen.

Noch ein Wort zu Lost Places: Diese – wie mensch sagt – aufgelassenen Orte sind ja auch aus aller Instandhaltung und Wartung gegangen. Damit sind sie auch nicht mehr als sicher anzusehen. Eine einfache, unscheinbare Treppe kann plötzlich nachgeben, eine Zimmerfussboden einfach einbrechen, ein Kellerloch plötzlich verschüttet werden und dann findest Du Dich unvermittelt Stockwerke tiefer wieder oder bist lebendig begraben. Das gilt auch für scheinbar ebene Außenflächen. Hier sind die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie in der Speläologie (Höhlenforschung) einzuhalten: Jemensch muss wissen, wo ihr seid, jemensch muss euch zu einer Uhrzeit zurück erwarten und Alarm schlagen, wenn ihr ausbleibt. Helme, echte Taschenlampen, Seilsicherungen, festes Schuhwerk sind je nach Umgebung anzuwenden. Abenteurer ist kalkuliertes Risiko – nicht blödes sich in Gefahr bringen.

Das wäre dann Diebstahl und Hehlerei.

Lost Places sind private Grundstücke. Dort hin zu gehen ist Einbruch/ Hausfriedensbruch.

Dinge von dort mit zu nehmen ist Diebstahl

Sie zu veräußern ist Hehlerei.

Mach das nicht. Man muss nicht alles mitgehen lassen, was nicht Niet und Nagelfest ist.