Wortherkunft Amortisation?

2 Antworten

siehe hier: https://www.dwds.de/wb/amortisieren

amortisieren Vb. im Rechtswesen ‘eine Urkunde vernichten, ein Recht außer Kraft setzen’, entlehnt (18. Jh.) aus mlat. admortizare ‘er-, absterben, tilgen, auslöschen, eine Schuld abtragen’; in der Finanzwirtschaft ‘Schulden allmählich (nach festgelegtem Plan) tilgen’ (18. Jh.), auch ‘die Anschaffungskosten wieder einbringen’ (20. Jh.), entlehnt aus frz. amortir ‘töten, schwächen, dämpfen, (Schulden) abtragen’, daher anfangs auch ohne Endungserweiterung amortieren, das jedoch bald durch (rechtssprachlich gestütztes) amortisieren verdrängt wird. Afrz. amortir ‘töten, in tote Hand geben’ (dazu s. unten) beruht auf vlat. *admortīre ‘ertöten, abtöten’, das wie mlat. admortizare zu vlat. mortus (lat. mortuus) ‘tot’, vgl. lat. morī ‘sterben’, gebildet ist. amortierenamortisieren steht zunächst für ‘einen Wechsel, Schuldschein für ungültig erklären’, die oben angeführte kaufmännische Bedeutung wird Mitte des 19. Jhs. geläufig; die sozialistische Wirtschaft versteht darunter ‘den Verschleiß der Grundmittel in der Produktion abschreiben’ (Mitte 20. Jh.).
Amortisation f. ‘Nichtigkeitserklärung einer (Schuld)urkunde’ (1. Hälfte 18. Jh.), ‘Tilgung einer Schuld in Raten, Abschreibung’ (um 1800), ‘Deckung der Anschaffungskosten aus dem erwirtschafteten Ertrag’ (20. Jh.), in der sozialistischen Wirtschaft ‘Abschreibung des Verschleißes, dem die Grundmittel in der Produktion ausgesetzt sind’ (Mitte 20. Jh.). Daneben im 19. Jh. in den entsprechenden Verwendungsweisen auch Amortissement. Entlehnt aus mlat. admortizatio (Genitiv admortizationis) ‘Absterbung, Tilgung’ bzw. frz. amortissement ‘Schuldentilgung, Abschreibung’. Voraufgehendes afrz. amortissement bezeichnet wie mlat. admortizatio vor allem das ‘Veräußern weltlicher Güter an die Kirche, an die tote Hand (manus mortua)’, da der Besitz durch die Überführung in das Eigentum der Kirche der Welt abstirbt. Vom 13. Jh. an haben sich zuerst die Städte, ein Jh. später auch die Territorien gegen das Anwachsen des Kirchengutes durch Amortisationsgesetze (leges de non amortizando) gewehrt. Der kirchenrechtliche Begriff Amortisation ist zuerst 1717, Amortisationsgesetz Mitte des 18. Jhs. belegt.