Wohnungsbesichtigung WG?
Hallo,
hab mal ne Frage.
Und zwar war wohne ich in einer WG bei der die Zimmer einzeln vermietet werden. In meinem Vertrag steht, dass ich mein Zimmer, Flur, Bad, Küche verwenden darf.
So, jetzt zur eigentlichen Frage.
Und zwar war ich heute am Duschen als ich gehört habe, dass jemand in die Wohnung gekommen ist. In dem Moment habe ich mich erschrocken, da ich eben in der Dusche stand und plötzlich jemand in der Wohnung ist. (Meine Mitbewohnerin konnte das nicht sein) Es hat sich rausgestellt, dass es die Vermieterin war und jemand zum Besichtigen für das leere Zimmer.
Muss die Vermieterin mir eine Besichtigung für das leere Zimmer ankündigen? Denn ich war ziemlich überrascht und erschrocken, dass plötzlich jemand in der Wohnung ist, ohne dass ich Bescheid wusste und dann noch während ich nackt in der Dusche stand. (Zum Glück habe ich das Bad aus Gewohnheit abgeschlossen, da sie auch versucht hat die Bad Tür zu öffnen, sonst würde ich da nackt vor den beiden stehen :D)
danke schonmal
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/electrician/1708405127736_nmmslarge__0_0_1575_1575_1b2932b8ba2b2f518e218121087db19d.png?v=1708405128000)
Die Vermieterin hat überhaupt kein Recht, einen Schlüssel für die Wohnungstür zu haben, solange Räume dahinter vermietet sind. Eine Besichtigung hat sie vorher anzukündigen und einen Termin abzusprechen. Das Betreten ohne Erlaubnis war Hausfriedensbruch.
(Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/electrician/1708405127736_nmmslarge__0_0_1575_1575_1b2932b8ba2b2f518e218121087db19d.png?v=1708405128000)
Die Sozialräume sind aber kein "Geschenk" des Vermieters, die Nutzung ist anteilig in der Zimmermiete enthalten - also eine Gemeinschafts-Mietsache der WG-Mitglieder.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Natuerlich sind die Gemeinschaftsraeume kein Geschenk. Die Mieter der einzelnen Zimmer zahlen mit ihrer Zimmermiete fuer die Nutzung der Gemeinschaftsraeume mit. Das macht diese aber noch lange nicht zum Bestandteil der Mietsache.
Eine "Gemeinschaftsmietsache" gibt es auch nicht. Schliesslich gibt es ja auch gar keine Mietergemeinschaft sondern nur einzelne Mieter. Diese haben eben nur die jeweiligen Zimmer gemietet, und gerade nicht auch die Gemeinschaftsraeume.
Wenn ich eine Wohnung miete, gehoert das Treppenhaus ja auch nicht zur Mietsache und kann vom Vermieter jederzeit betreten werden. Genau so verhaelt es sich hier auch bei den nicht vermieteten (aber eben zur gemeinsamen Nutzung freigegebenen) Gemeinschaftsraeumen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/electrician/1708405127736_nmmslarge__0_0_1575_1575_1b2932b8ba2b2f518e218121087db19d.png?v=1708405128000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Vermietet wurden also die einzelnen Zimmer und nicht die ganze Wohnung. Kueche, Bad und Flur sind Gemeinschaftseinrichtungen, die zwar von den Mietern der einzelnen Zimmer genutzt werden duerfen, aber eben nicht Teil der jeweiligen Mietsache sind. Die darf der Vermieter dann auch jederzeit unangekuendigt betreten. Tabu sind nur die tatsaechlich vermieteten Zimmer.
Ist vergleichbar mit einem Wohnhaus, in dem der Vermieter ja auch jederzeit das Treppenhaus betreten darf, nicht aber auch die vermieteten Wohnungen.
Hier wurde allerdings nicht die Wohnung vermietet sondern es wurden lediglich die in der Wohnung befindlichen Zimmer vermietet. Dann darf der Vermieter die unvermietete Wohnung natuerlich jederzeit betreten und es sind lediglich die vermieteten Zimmer tabu.