Wohnungsbesichtigung WG?

2 Antworten

Die Vermieterin hat überhaupt kein Recht, einen Schlüssel für die Wohnungstür zu haben, solange Räume dahinter vermietet sind. Eine Besichtigung hat sie vorher anzukündigen und einen Termin abzusprechen. Das Betreten ohne Erlaubnis war Hausfriedensbruch.

(Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!)


DerCaveman  28.11.2019, 01:26

Hier wurde allerdings nicht die Wohnung vermietet sondern es wurden lediglich die in der Wohnung befindlichen Zimmer vermietet. Dann darf der Vermieter die unvermietete Wohnung natuerlich jederzeit betreten und es sind lediglich die vermieteten Zimmer tabu.

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electrician  28.11.2019, 02:21
@DerCaveman

Die Sozialräume sind aber kein "Geschenk" des Vermieters, die Nutzung ist anteilig in der Zimmermiete enthalten - also eine Gemeinschafts-Mietsache der WG-Mitglieder.

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DerCaveman  28.11.2019, 02:42
@electrician

Natuerlich sind die Gemeinschaftsraeume kein Geschenk. Die Mieter der einzelnen Zimmer zahlen mit ihrer Zimmermiete fuer die Nutzung der Gemeinschaftsraeume mit. Das macht diese aber noch lange nicht zum Bestandteil der Mietsache.

Eine "Gemeinschaftsmietsache" gibt es auch nicht. Schliesslich gibt es ja auch gar keine Mietergemeinschaft sondern nur einzelne Mieter. Diese haben eben nur die jeweiligen Zimmer gemietet, und gerade nicht auch die Gemeinschaftsraeume.

Wenn ich eine Wohnung miete, gehoert das Treppenhaus ja auch nicht zur Mietsache und kann vom Vermieter jederzeit betreten werden. Genau so verhaelt es sich hier auch bei den nicht vermieteten (aber eben zur gemeinsamen Nutzung freigegebenen) Gemeinschaftsraeumen.

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Vermietet wurden also die einzelnen Zimmer und nicht die ganze Wohnung. Kueche, Bad und Flur sind Gemeinschaftseinrichtungen, die zwar von den Mietern der einzelnen Zimmer genutzt werden duerfen, aber eben nicht Teil der jeweiligen Mietsache sind. Die darf der Vermieter dann auch jederzeit unangekuendigt betreten. Tabu sind nur die tatsaechlich vermieteten Zimmer.

Ist vergleichbar mit einem Wohnhaus, in dem der Vermieter ja auch jederzeit das Treppenhaus betreten darf, nicht aber auch die vermieteten Wohnungen.