Wohnung mit Ex-Freundin!?

5 Antworten

Dein Partner hätte seine Ex Freundin auf Erteilung der Unterschrift für die Kündigung verklagen müssen. Aus einem gemeinsamen Mietvertrag kommt man nur mit gemeinsamer Unterschrift raus.

So lange der Mietvertrag auf beide läuft, sind auch beide zur vollständigen Zahlung gesamtschuldnerisch verpflichtet. Das heißt der Vermieter kann tatsächlich die Miete von deinem Partner verlangen, weil dieser im Mietvertrag steht. Auch kann dem Vermieter die internen Streitigkeiten zwischen deinem Partner und deiner Ex vollkommen egal sein. Auch das ist richtig.

Dein Partner sollte also erstmal die Miete bezahlen, um höhere Kosten zu vermeiden (Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw.) und dann mit einem Anwalt sehen, die Ex auf gemeinsame Kündigung zu verklagen und auch noch die Hälfte der Miete zurück zu erhalten. Das ist ausschließlich eine Sache zwischen den beiden. Der Vermieter ist da ziemlich außen vor.


Bergfex49  12.07.2024, 10:25

Hilfe, mit der Klage auf gemeinsame Kündigung komme ich jetzt nicht ganz zurecht. Die Mitbewohnerin der Wohngemeinschaft will ja in der Wohnung bleiben und mit der Klage auf gemeinsame Kündigung und der evtl. Ersetzung ihrer Zustimmung durch das Urteil, wird doch dem klagenden Mitbewohner die Möglichkeit gegeben, aus der Wohnung auszuziehen und das Mietverhältnis für beide zu beenden. Damit käme es aber zum Erzwingen des Auszug auch der Mitbewohnerin, was problematisch ist, vor allem wenn die Mitbewohnerin in der Wohnung verbleiben will (Dass sich im Fall der FSin die Ex nun die Wohnung selber nicht mehr leisten kann und der Mietvertrag vmtl. durch fristlose Kündigung der Vermietern beendet ist, ist eine andere Sache)

0
Mungukun  12.07.2024, 10:27
@Bergfex49
Die Mitbewohnerin der Wohngemeinschaft will ja in der Wohnung bleiben

Dann muss sie nach der Kündigung einen neuen Mietvertrag alleine abschließen mit dem Vermieter, wenn sie in der Wohnung bleiben will. Vorausgesetzt natürlich der Vermieter ist einverstanden. Schließlich fällt dem Vermieter ein Schuldner weg, was weniger Sicherheit für diesen bedeutet.

0

Vor Gericht gehen und klagen. Mehr kann man da wohl gar nichtmehr machen. Er würde dann vor Gericht recht bekommen, wenn er beweisen kann das sie ihn damals Erpressen wollte würde ihm das nur helfen.

Schliesslich hat sie ja die Wohnung übernommen und er wollte damit auch nichtsmehr zu tun haben. Er wohnt dort ja auch schon lange nichtmehr.

Die Vermieterin ist im Recht.

Auch wenn er nicht mehr dort wohnt haftet er, genau wie die Ex, der Vermieterin gegenüber für alle Forderungen aus dem Mietvertrag. Zu 100 %.

Er allein kann auch nicht kündigen.

Er kann aber die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung gerichtlich einklagen.

GGÜ dem Vermieter sind, wenn beide den Vertrag gemeinsam abgeschlossen haben gesamtschuldner der Miete

das er nicht alleine einseitig sich aus dem Mietvertrag kündigen kann ist korrekt, die Kündigung muss gemeinsam von beiden ausgesprochen werden.

Die Zahlung sollte er, bevor es noch teurer wird, also begleichen. Ggü der Ex hat er dann einen Erstattungsanspruch. Ob der sich aber durchsetzen lässt … hätte die geld das notfalls gepfändet werden könnte?

Die Kündigung der alten gemeinsamen Wohnung wird wohl kein Thema mehr sein? Ich schätze der Vermieter wird nun außerordentlich gekündigt haben oder? Falls nicht hat er aber ggü der ex einen Anspruch das sie auch mit kündigt. Das lässs auch notfalls per Gericht durchsetzen und hätte spätestens nach der Aktion mit der Polizei in Angriff genommen werden sollen.

Oha. Das klingt wild. Er sollte dringend rechtlichen Rat einholen... 😎🤝

Ein Anwalt kann helfen, aus dem Mietvertrag herauszukommen und rechtliche Schritte gegen die Ex-Freundin einzuleiten.