Wohngeld Mitteilungspflichten Mehrere Nachzahlungen erhalten?

1 Antwort

Du bist ja nicht alleine, es zählt das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.

Im Bewilligungsbescheid sollte das Bruttoeinkommen bzw.sonstige Einkommen stehen, welches die Wohngeldbehörde zur Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt hat.

Die Wohngeldbehörde berechnet das Wohngeld im Regelfall für einen Zeitraum von 12 Monaten, nennt sich dann Bewilligungszeitraum.

Nur wenn sich das Einkommen um 15 % bzw.mehr erhöht oder verringert, gesehen vom Einkommen welches im Bewilligungsbescheid zur Berechnung des Anspruchs herangezogen wurde, muss man das gleich bei der Wohngeldbehörde melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Sonst würde es erst bei neuer Antragstellung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Berechnung berücksichtigt.

Bekommt ihr denn auch Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit bzw.habt ihn nach der Geburt des Kindes beantragt ?

Solltet ihr ihn bekommen, muss die Änderung des Einkommens im Bewilligungszeitraum nicht gemeldet werden, weil dies keinen Einfluss auf die bereits bewilligten Leistungen für den Bewilligungszeitraum hätte.

Die Änderung des Einkommens würde dann erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei neuem Antrag berücksichtigt.