Wohngeld?

3 Antworten

Ab dem Monat der Heirat ja, denn dann seid ihr euch nach dem BGB - zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, dann spielt natürlich auch dein Einkommen eine Rolle.

Wenn ihr heiratet - spielt auch dein Einkommen eine Rolle, da du der Ehefrau unterhaltspflichtig bist. Wäre meine Meinung.

Die getrennten Wohnungen sind dann eher für die Steuererklärung unter doppelter Haushaltsführung interessant. Vielleicht abhängig davon, ob ihr eine einzelne oder getrennte Veranlagung wählt. Im ersten Jahr nach der Hochzeit - würde ich ohnehin einen Steuerberater empfehlen.

Von Experte isomatte bestätigt

Wenn ihr verheiratet seid besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber deiner Partnerin, also hat es schon einen großen Einfluss auf das Wohngeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte