Wo hört Trinkgeld auf und fängt Einkommen an?

1 Antwort

Von Experten Geochelone und AnnaStark bestätigt
Trinkgeld für eine Serviceleistung ist normal und steuerfrei

Schauen wir uns den Gesetzestext an, § 3 Nr. 51 EStG:

Steuerfrei sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;

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sofern ein persönlicher Bezug zwischen den Parteien besteht.

Nein das ist eher nicht erforderlich. Im Gegenteil: Ein persönlicher Bezug wirkt in meinen Augen konträr zu "von Dritten"

Aber nehmen wir an ich hab ne Putzkraft auf 450 Euro Basis angestellt. Als Privatperson.
Und jedesmal wenn sie da ist (sagen wir 1x pro Woche) gebe ich ihr etwa 50 Euro Trinkgeld. Heißt sie "verdient" im Monat 200 Euro mehr. Ist das dann nicht steuerpflichtiges EInkommen?

Das ist steuerpflichtiges Einkommen, weil es von dir als Arbeitgeber kommt und nicht von einem Dritten.

Und macht es einen Unterschied ob diese Person bei mir direkt angestellt ist oder ob ich regelmäßig in einem Restaurant esse und mich immer von der gleichen Bedienung bedienen lasse, der ich auch jedesmal 50 Euro an Trinkgeld gebe.

Ja macht es. Als Arbeitgber bist du nicht der Dritte. Im Restaurant schon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Rolajamo 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 17:00
Nein das ist eher nicht erforderlich. Im Gegenteil: Ein persönlicher Bezug wirkt in meinen Augen konträr zu "von Dritten"

Ich meinte das im Sinne von, zwischen den Parteien muss es einen Bezug geben. Ich kann nicht einer Bedienung Trinkgeld geben, welche mich nicht bedient. Das wäre dann ja eine Schenkung.

Aber ansonsten gut aufgeklärt, danke :)