Wird Pflegegeld bei Erhalt von Kindergeld angerechnet? (ü25)?

2 Antworten

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Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, außerdem ist Pflegegeld kein anrechenbares Einkommen und das nicht nur bei Kindergeld, sondern allen bezogenen Sozialleistungen nicht.


isomatte  10.07.2024, 17:32

Danke dir für deinen Stern !

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Dilandau210 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 03:16
@isomatte

Hallo und danke nochmal für deinen Kommentar. Leider scheint es so, als würde das Pflegegeld doch als Einkommen angerechnet werden.

Für Kinder über 25, gibt es eine Einkommensgrenze bei dem Kindergeld. Wenn die Grenze überschritten wird , kann das Kind seinen Lebensunterhalt „selbst“ bestreiten und das Kindergeld fällt weg.
Das Pflegegeld gehört leider als Einkommen dazu.

Trotzdem danke

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isomatte  16.07.2024, 06:38
@Dilandau210

Pflegegeld hat mit Kindergeld nichts zu tun !

Korrekt ist, dass es für das Kindergeld über das 25 Lebensjahr hinaus eine Einkommensgrenze gibt.

Kann das behinderte Kinder seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen, ob Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Bürgergeld oder Grundsicherung vom Sozialamt.

Bitteschön

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Nein, da wird nichts angerechnet.


Dilandau210 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 03:17

Hallo und danke nochmal für deinen Kommentar. Leider scheint es so, als würde das Pflegegeld doch als Einkommen angerechnet werden.

Für Kinder über 25, gibt es eine Einkommensgrenze bei dem Kindergeld. Wenn die Grenze überschritten wird , kann das Kind seinen Lebensunterhalt „selbst“ bestreiten und das Kindergeld fällt weg. 

Das Pflegegeld gehört leider als Einkommen dazu.

Trotzdem danke

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Plaritma  16.07.2024, 22:54
@Dilandau210

Wer sagt denn das? Pflegegeld ist doch kein anrechenbares Einkommen! (?)

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