Wird mein fsj als wartesemester gewertet?
Hey zu mir
Nach der 12 klasse Gymnasium G9 abgegangen um Fachhochschulreife zu erlangen .
Nun 1 Jahr fsj um den praktischen Teil zu erreichen.
Zählt dieses Jahr schon so wie ein warte Semester ich bewerbe mich nämlich bald auf einer Hochschule.
Und um wie viel würde meine Note verbessert werden, wenn mein schnitt bei 2.5 liegt ?
3 Antworten
Die Fachhochschulreife wird nach Abschluss des schulischen und des praktischen Teils erworben. Du hast also nach dem FSJ die Hochschulzugangsberechtigung. Und damit läuft die Wartezeit an bis zu Deinem Studienbeginn.
Du kannst im Wettbewerb bei der Studienplatzvergabe auf der Notenrangliste zum Ziel kommen oder auch auf der Wartezeit-Rangliste. Die wechselseitige Verrechnung von Note und Wartezeit bei Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe gibt es nur im Ammenmärchenbuch.
Nach meinem Verständnis wird die Studienberechtigung nach dem Erwerb beider Teile erworben, also schulischer und praktischer Teil. Aber vielleicht irre ich mich da. Da sollte aber die Schule eine genaue Auskunft geben können.
Wartesemester ist definiert als Semester nach Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung, in dem man nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist. Dementsprechend zählt ein FSJ dazu, ja.
Noten verbessern sich dadurch nicht. Du bekommst nur Wartesemester hinzu.
Das ist auch bei jedem Bewerbungsverfahren anders, weil sich immer andere Personen bewerben. Manchmal reichen schon 2, meist sind es aber eher 4-6. Viele Hochschulen veröffentlichen die Ergebnisse des Zulassungsverfahren der letzten Jahre auf ihrer Homepage. Da kann man sich dann gut orientieren.
Ich meine wv warte Semester braucht man um in Studiengang reinzurutschen wo der NC zB 2.0 ist und du 2.2 hast
Also etwas wo man 0.2 schnitt besser braucht
Ok und wieviel zählt ein wartesemester
Habe mein fsj am 1.9.16-31.8.17 dann am Ende absolviert also 2 Semester dann
Ja, nach erlangen der Hochschulreife zählt das als Wartesemester. Eine Notenverbesserung erfolgt in der Regel nicht.
Der NC wird bei jedem Verfahren neu errechnet. Deshalb versteife dich nicht auf alte Angaben. Gibt es in einem Jahrgang wenige Bewerber so kann dieser auch niedriger Ausfallen. Aber angenommen es wäre wie in deinem Beispiel, dann würdest über den Notendurchschnitt keine Zulassung erhalten. Es wird aber noch ein zweites Rankings erstellt, dieses Berücksichtigt in erster Linie die Wartezeit. Da könntest du dann durchaus Chancen haben. Kommen aber mehrere Bewerber mit gleicher Wartezeit als Plätze zusammen, so wird nachrangig doch wieder die Durchschnittsnote heran gezogen. Ausserdem gibt es ja auch oftmals noch das Nachrückverfahren. Lange Rede kurzer Sinn: Bewirb dich einfach überall, wo dein Wunschstudiengang angeboten wird. klappt es im ersten Anlauf nicht, dann mach das FSJ und versuche es im nächsten Jahr noch einmal. Viel Glück.
Ok aber wenn ich mich für etwas mit nc. Von 2,3 bewerbe aber ich 2,5 habe , komme ich dadurch dann rein ?
Die Auswahlgrenzen für Note und Wartezeit bei künftigen Auswahlverfahren kann man erst nach deren Abschluss wissen. Die sind das Ergebnis von künftigen Auszählungen.
naja nach deiner Argumentation müsste das fsj als wartesemester zählen, da man mit dem schulischen teil der Fachhochsculreife berechtigt ist an Hochschulen zu studieren oder bin ich da falsch?