Wird man mit der Erlangung des Zugführerlehrgangs sofort zum Brandmeister befördert?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage, betrifft mich zwar nicht aber rein aus Interesse.
Mal angenommen man ist seit ca. 6 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und hat dort den Dienstgrad ,,Oberfeuerwehrmann".
Dann fängt man bei der Berufsfeuerwehr im gehobenen Dienst an.
Dort absolviert man ja dann den Gruppen- und Zugführerlehrgang.
Nun zu meiner Frage:
Wird man dann bei der nächsten Hauptversammlung der FF zum Brandmeister befördert, denn die Voraussetzung dafür ist ja der Zugführerlehrgang.
Oder durchläuft man alle Beförderungen bis zum Brandmeister wie gewohnt (also nach der Reihenfolge)?
Danke für alle Antworten!
Welches Bundesland?
Geht an alle, vorrangig Bayern oder Baden-Württemberg
2 Antworten
Zunächst einmal kommt das auf das Bundesland drauf an.
Nur mal so zur Info: Der Dienstgrad "Brandmeister" ist beispielsweise bei der FF in Hamburg ein Mannschaftsdienstgrad (Truppführer plus weitere technische Lehrgänge).
Aber zurück zu Deiner eigentlichen Frage: Das kommt, neben den Landesgesetzen, auch auf die jeweilige Feuerwehr drauf an.
In Schleswig-Holstein ist es beispielsweise nicht zwingend notwendig, stufenweise über alle Stufen befördert zu werden. Mir ist beispielsweise ein Fall bekannt, wo im vergangenen Jahr ein Hauptfeuerwehrmann zum Brandmeister befördert worden ist, weil er das Amt des Fachberaters Chemie im ABC-Dienst übernommen hat und als Dr. der Chemie auch entsprechende Vorkenntnisse hatte. Bei der Beförderung wurden also die Dienstgrade Löschmeister, Ober- und Hauptlöschmeister übersprungen.
In anderen Wehren wird das anders gelöst, da wird dann eben in schneller Reihenfolge befördert, ohne einen Dienstgrad zu überspringen.
Kommt auf die gesetzlichen Regelungen (Beispiel) des Bundeslandes an. In aller Regel gibt es dort auch eine geforderte Mindestdienstzeit. Nach 6 Jahren sollte der BM damit noch nicht möglich sein. Wie die Beförderungen aber teilweise gehandhabt werden dazu sage ich lieber nichts. Außerdem ist Beförderung eine Kann-Bestimmung, es gibt in der Regel keinen Rechtsanspruch darauf bei der FF.