Beförderung zum Anwärter?

2 Antworten

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Normalerweise wird man als "Mitglied auf Probe" in den aktiven Dienst aufgenommen und erhält mit dem Zeitpunkt der Aufnahme den Dienstgrad "Feuerwehrmann-Anwärter" bzw. "Feuerwehrfrau-Anwärterin".

Die erste Beförderung wäre dann die zum "Feuerwehrmann" bzw. zur "Feuerwehrfrau" nach Bestehen der Probezeit, die nach VOFF NRW sechs Monate beträgt (in anderen Bundesländern mind. 1 Jahr und die erfolgreiche Teilnahme am Truppmann-Lehrgang).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Firefighter1811 
Beitragsersteller
 04.01.2023, 04:54

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :)

"Üblich" wäre das zumindest. Das kann aber jede Löscheinheit halten wie sie will. Die eigentliche Beförderung (bzw in deinem Falle überhaupt erst mal die Aufnahme)findet ja eh irgendwo in der Verwaltung auf dem Schreibtisch statt, bei den meisten Löscheinheiten werden solche Anlässe dann genutzt, um diese "im angemessenen Rahmen" bekannt zu geben. Am besten fragst du deine Kameraden in der Einheit oder am besten direkt eure Einheitsführung.

Woher ich das weiß:Hobby

Firefighter1811 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 12:31

Ok danke. Weil ich mich "vorbereiten" wollte und nicht wie ein Auto vor versammelten Mannschaft stehen.

Aussagen sind sehr unterschiedlich von ja man bekommt die Urkunde bis nach Grundlehrgang erst

iwaniwanowitsch  03.01.2023, 12:36
@Firefighter1811
Ok danke. Weil ich mich "vorbereiten" wollte und nicht wie ein Auto vor versammelten Mannschaft stehen.

Deswegen sprich am besten mit den Kameraden bei dir in der Einheit, die können dir eure lokalen Gegebenheiten viel besser erklären, als das Schwarmwissen hier, von dem (höchstwahrscheinlich) keiner eure Feuerwehr und deine Einheit kennt.

Aussagen sind sehr unterschiedlich von ja man bekommt die Urkunde bis nach Grundlehrgang erst

Naja, dazu gibt es eine Verordnung:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=75120170529104738871

Man bekommt eine Ernennungsurkunde, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Einfach an dem Merkmal "Grundlehrgang absolviert" kann man nichts festmachen.