Muss man für ein Graffiti haften wenn es bereits schon übermalt wurde?
Angenommen man weis genau wo ein bestimmtes Graffiti gesprayt worden ist und wer es war, dieses aber bereits schon überstrichen worden ist. Haftet man trotzdem?
Fragst du, ob man strafbar ist, wenn das Graffiti, das man gesprüht hat, bereit übermalt worden ist?
Jo
3 Antworten
In Anrath zb gibt es die sogenannte Art of Paint Wall wo ich wohne. Die werden so ca alle 1x im Jahr übermalt. Das erneute Sprühen von Kunst in Form vom Grafitti wird gedulded und ist erlaubt. Die Kunstoption hat auch einen guten Nutzen und Zwecken an die Krebskranke Kinder. Ich selber beteilige zwar nicht. Aber ihr müsst mal die Kunst in Anrath Bahnhof ansehen. Manches ist es ein echtes Kunstwerk.
Solange die Verfolgungsverjährung nicht eingetreten ist, bleibt es eine Sachbeschädigung.
Das Graffiti müsste nach §303 StGB eine Sachbeschädigung sein. Wenn das Übermalen vom Geschädigten ausging, bleibt es eine Straftat. Wenn das Übermalen von einem weiteren Grffitikünstler ausgeht, hat auch er eine Straftat begangen, sofern er nicht exakt die Stellen übermalt ht, die su übermalt hast, also keine weitere Farbe auf die Wand gekommen ist. Wenn das Sprühen erlaubt war und hinterher übermalt wurde, ist es keine Straftat. Aber nur, weil man etwas nicht mehr sieht, heißt es nicht, dass es mal da war und jemand sich die Mühe machen musste, das Graffiti zu übersprühen.
wenn man bei dem bemalen innerhalb der Fläche eines anderen Graffiti bleibt kommt es es zwar zu keinem Schaden. Denn um die Wand Graffitifrei zu bekommen braucht man nicht mehr Aufwand. Je nach Auffassung des Gerichts kann aber durchaus das Erscheinungsbild verändert worden sein und damit eine Sachbeschädigung vorliegen.
Genau, je nach Auffassung des Gerichts ;) Danke dir für den super YouTube Beitrag!
Mit dem übersprühen stimmt nicht ganz.