Graffiti mit Wasserlöslichem Stift?
Hallo,
ein bekannter von mir ist beschuldigt worden wegen Sachbeschädigung von Graffiti. Es wurden der Polizei Bilder vorgelegt davon. Die Schrift wurde jedoch danach komplett und ohne Rückstände wieder abgewaschen, da es ein wasserlöslicher Stift war.
Muss er trotzdem die Strafe zahlen?
LG
4 Antworten
Natürlich, eine Straftat wird nicht dadurch ungeschehen gemacht wenn deren Folgen beseitigt sind.
Bin kein anwalt aber wenn es leicht(rückstandslos) zu endfernen ist zb sticker ist es keine sachbeschädigung
Die Sachbeschädigung hat trotzdem stattgefunden.
lg
Wenn ich Dir Dein Bein breche, es aber wieder komplett verheilt, bekomme ich dann trotzdem eine Strafe?
Überhaupt nicht. Der jenige hat ja trotzdem Schmerzen auch wenn es behandelt wird. Dann müsste man auch jedes Kind verklagen das mit Kreide auf den Boden malt. Bei der Beschreibung vom FS kann es sogar sein das es nichtmal Sachbeschädigung ist. Jemandem das Beinbrechen ist Körperverletzung.
Dann verstehst Du wie gesagt nicht, worauf der Vergleich abzielt.
Von Schmerzen war doch nie die Rede! Das bringst Du jetzt einfach so ins Spiel!
Es geht darum, dass ein Vergehen nicht alleine deshalb nicht strafbar ist, weil es wieder weg geht!
(Wasserlöslicher Stift auf der einen Seite, heilender Knochen auf der anderen Seite)
Der Fragesteller impliziert aber genau das!
Nämlich, dass ein Vergehen nicht so schlimm sei und nach seiner Logik nicht strafbar sei, weil es wieder in den Ursprungszustand zurück gesetzt werden kann. Das ist aber nicht so.
Genau wie man bei einer Körperverletzung auch nicht mit dem Argument davon kommt, es würde wieder heilen.
Wofür soll er denn bestraft werden? Sachbeschädigung ist es ja schon mal nicht.
Schon lange nicht mehr so ein dummen Vergleich gehört