Wird für Motorrad-Spiegel mit Blinker eine E-Nummer o.ä. benötigt?
Hallo zusammen!
Im Netzt gibt es jede Menge Artikel, dass Motorrad-Spiegel keine E-Nummer benötigen, die Spiegel müssen nur eine bestimmte Größe aufweisen. Wie es allerdings mit Spiegel mit integrierten Blinkern aussieht, habe ich leider nicht finden können.
Ich fahre eine Suzuki GSX-R 600 von 2007 und würde mir gerne neue Blinker anschaffen (http://vi.raptor.ebaydesc.com/ws/eBayISAPI.dll?ViewItemDescV4&item=112958408793&category=49899&pm=1&ds=0&t=1537080296000&ver=0).
Die scheinen jedoch keine E-Nummer oder ähnliches zu haben. Kennt sich da wer aus? Muss ich die vielleicht beim TÜV abnehmen lassen?
Vielen Dank!
6 Antworten
Ich kürze das mal ab und mach es einfacher:
Wenn deine Serienspiegel eine E-Nummer haben, dann brauchst du an Tauschspiegeln auch eine.
Wenn sie serienmäßig keine E-Nummer haben, reicht es wenn sie die geforderte Größe haben.
Neue Spiegel mit Blinker:
Prüfzeichen für die Blinker auf jeden Fall - der Rest - siehe oben
Die aus dem link haben nichts - nur eine gefaktes "DOT" - und das auch ohne Nummer...
Chinaschrott.....
Damit ist Ärger vorprogrammiert....
Du wirst sie nicht abgenommen und eingetragen bekommen da sie keine Kennung dafür haben. Wenn sie wenigstens eine KBA-Nummer und ein Teilegutachten hätten, dann wäre das u.U. möglich. So aber nicht.
Was fehlt:
- keine E-Homologation als Blinker
- keine E-Homologation als Spiegel
ja, du brauchst dazu immer ein e-nummer, es sei denn du bekommst dafür vom tüv eine einzelannahme
In der Zulassung -> das Fahrzeug hat eine EG-Zulassung. Daher müssen die ECE-Normen eingehalten werden.
Für deine Maschine, die nach den neuen Regelungen zugelassen ist, brauchst du Spiegel mit e-Nummer.
Servus,
eine E-Nummer ist für Rückspiegel bei Motorrädern nicht vorgeschrieben!
Lies dazu diesen Artikel: https://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/gesetzliche-bestimmungen-fuer-rueckspiegel.41374.html
Die von dir verlinkten Spiegel sind demnach legal. Allerdings würde ich mir Gedanken machen bei einem derartigen Seitenaufbau.
Bikergrüße!
Leider falsch. Die Maschine von ihm hat eine Zulassung nach EG und nicht nach StVZO. Daher müssen die Vorgaben in den ECE alle erfüllt werden.
Die Spiegel sind daher nicht legal.Sogar gleich 2x nicht:
- keine E-Homologation als Blinker
- keine E-Homologation als Spiegel
Bin nur auf der Suche nach geeigneten Quellen. Wo kämen wir denn hin, wenn wir alles Gesagte glauben würden?
Ich fahr seit 14 Jahren motorrad, du kannst mir ruhig glauben wenn ich was sage
Habe allerdings auch keine Gesetzesgebung gefunden in der eine E-Nummer vorgeschrieben ist.
Dann ließ dir die eg-zulassungsbestimmung durch. Für Fahrzeuge die danach zugelassen sind brauchen die Spiegel eine e-nummer
Da steht nix davon, nur die Anzahl der Spiegel ab welches Bj.
Das steht bitte wo?