Wird eine Einarbeitungszeit von 4 Wochen bezahlt?
Ich arbeite seid dem 1.10 beim Penny Supermarkt, und da ich noch wirklich ÜBERHAUPT keine Erfahrung im Einzelhandel gemacht habe, meinten die, das sie mich erstmal 4 Wochen einarbeiten wollen.
Und iwie ist mir gerade ein bissen unwohl weil wir im Vertrag schon alles festgelegt haben (zb Std Lohn, und meine Bankdaten haben sie auch wissen wollen), aber sie nie wirklich ausgesprochen haben wann ich dann meinen ersten Lohn bekomme. Meine Mam meint, ab einer Einarbeitungszeit von 3 Tagen müssen sie bezahlen, aber keine Ahnung ob das stimmt.
Wisst ihr ob es dafür vlt eine Regel gibt, oder macht das jeder Betrieb nach Lust und Laune? Und wenn man bezahlt wird, dann auch den festgehaltenen Std Lohn, oder wird dieser für die Zeit verringert?
4 Antworten
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Da dein Arbeitsverhältnis offenbar am 01.10. begann, wird ab diesem Zeitpunkt auch bezahlt. Vorausgesetzt natürlich, dass du an diesem Tag bereits arbeiten warst. Ansonsten natürlich mit dem Tag an dem du erstmalig arbeiten gehst und beginnst deine vertraglichen Stunden abzuleisten.
Einarbeitungszeit bedeutet nichts anderes, als dass du erst mal 4 Wochen mitläufst und dir das Gröbste gezeigt und beigebracht wird. Aber es ist ganz normale Arbeitszeit.
Die Bezahlung des Grundgehalts erfolgt in der Regel zum Monatsende hin, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart (z. B. 15. des Folgemonats). Die Zuschläge (Überstunden, Spät- und Nachtstunden etc.) werden jedoch erst einen Monat später bezahlt.
PS: Penny ist ein Discounter und kein Supermarkt. Sollte zum Basiswissen gehören wenn man dort arbeitet.
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Warum soll man da drüber sprechen? Durch den Vertrag ist doch festgelegt, wann du dein erstes Gehalt bekommst. Wenn dein Arbeitsverhältnis am 1.10. beginnt (wie du ja geschrieben hast) bekommst du für Oktober dein Gehalt. Ob du dein Gehalt (für Oktober) Ende Oktober oder Mitte November bekommst, steht im Vertrag. Meist steht da sowas wie, „das Gehalt wird Ende des Monats überwiesen“ oder „das Gehalt wird zum 15. des Folgemonats überwiese“.
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Du hast einen gültigen Vertrag ab 1.10.? Dann wirst du auch ab dann bezahlt. Probe arbeiten vor Aufnahme der Tätigkeit ist unentgeltlich.
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Ja im Vertrag steht ab dem 1.10
Puh da bin ich echt erleichtert :))) danke
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Du hast also einen schriftlichen Arbeitsvertrag wo sinngemäß drinsteht. Der Stundenlohn beträgt X Euro bei einer Y Stundenwoche.
Dann muss natürlich von der ersten Stunde an gezahlt werden.