wir wurden in eine Notunterkunft eingewiesen und nun wurde uns die katzenhaltung untersagt.gilt hier nicht auch das mietergesetz bzgl. kein verbot von katzen?
6 Antworten
Katzen gehören nicht zu den sog. Kleintieren, d.h. für deren Haltung braucht man die Erlaubnis des Vermieters. Als Kleintiere weren sog. Käfigtiere definiert. Also Hamster, Meeris, Kaninchen, Vögel etc.
Vielleicht findet ihr einen Paten, der euere Katzen bei sich betreut, bis ihr wieder eine Wohnung habt. Viel Glück dafür!
doch, für Katzen ist die Erlaubnis notwendig, evenso wie für Hunde oder Schweine. Nur für sog. Kleintiere ist sie nicht notwendig.
Außerdem, wie schon gesagt wurde, habt ihr keinen nomalen Mietvertrag.
Da in Notunterkünften keine Mietverträge geschlossen werden, gelten dort nicht alle "normalen" Mieterrechte. Ihr habt nur ein Nutzungsrecht, solange eure Notsituation besteht.
Nicht unbedingt. Wenn es eine normale Wohnung ist, dann sollte die Katze kein Problem sein.
Wenn die Unterkunft noch mit anderen Menschen geteilt wird, dann muss man schon auf die anderen Rücksicht nehmen. Kann ja wer mit Allergie dabei sein.
Da kann man sich fragen, was die Kommune machen will, wen ihr euch nicht an das Verbot haltet - euch auf die Straße setzen? Das darf sie nicht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz ;).
Hab gerade genau dasselbe Problem! Nur über meine Leiche lass ich mir meine kleine Lebensgefährtin wegnehmen, sie ist Familie und ein Teil von mir. Ohne sie wäre ich nicht mehr...
Bin selbstverständlich intensiv auf der Suche nach einer passenden Wohnung, die sind jedoch sehr rar und/oder nicht bezahlbar.
Liebe Grüße
Benjamin Hamacher
In vielen Notunterkünften sind Haustiere generell verboten.
In der Regel wird eine Benutzungsgebühr erhoben, es entsteht kein Mietverhältnis.
eine Erlaubnis des Vermieters ist seit einem urteil des bgh nicht mehr notwenig. nur gilt das auch in einer Notunterkunft?