Wir das so abgerechnet?

1 Antwort

"Über die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert die Bezahlung des Hausarztes zunächst über sogenannte Besuchspauschalen. Die Krankenkassen errechnen dazu Kopfpauschalen, welche pro Bundesland und pro Facharztrichtung wie beschrieben unterschiedlich sind.

Diesen Betrag zahlen sie für die Behandlungen pro Versicherungsnehmer. Der Hausarzt erhält pro Patienten und Quartal einen Pauschalbetrag, unabhängig vom Umfang der Behandlung und von der Anzahl der Patientenbesuche. Es ist also zunächst unerheblich, ob der Patient nur einmal oder zehn Mal kommt oder wie aufwändig und kostenintensiv die Untersuchungen oder Behandlungen sind. Für das laufende Quartal wird die Pauschale nur einmal ausbezahlt. Die Pauschale ist vom Alter des Patienten abhängig:

Vergütung Hausarzt nach Besuchspauschalen (GKV)

  • bis zum vollendeten 4. Lebensjahr: 24,00 Euro
  • bis 19. Lebensjahr: 15,50 Euro
  • bis 55. Lebensjahr: 15,80 Euro
  • bis 75. Lebensjahr: 24,10 Euro
  • ab 76. Lebensjahr: 30,70 EUR"

https://www.praktischarzt.de/arzt/hausarzt-gehalt/

Daneben gibt es noch die Gesprächspauschale, Chronikerpauschale und Demenzpauschale. Der Artikel erklärt das recht gut.