Wildunfall Rettungskosten über Teilkasko?
Also ich habe mir ein Auto (Golf 6 GTI) vom Kumpel geliehen. Jetzt hatte ich nachts bei Regen einen "Wildunfall" mit seinen Auto. Und zwar sind mir 2 Rehe in einer Kurve vor das Auto gelaufen. (Habe die Rehe nicht umgefahren) Ich habe in der Kurve gebremst bin dann natürlich gerutscht aus der Kurve dementsprechend rausgeflogen und so mittelschwer gegen einen kleinen Baum/Busch. Auto hat natürlich vorne was kaputt (Vorne Achse auch gut was abbekommen) und Ölwanne im arsch (jedenfalls ist alles Öl ausgelaufen unten.) Keine Verletzten keine Airbags. Ich hatte ein Beifahrer bei der auch alles gesehen hat mit den beiden Rehen. Polizei gerufen die haben alles so aufgenommen, kein Alkohol oder Drogen, keine überhöhte Geschwindigkeit oder sowas. So der Kumpel meinte er Hätte Haftpflicht und Teilkasko. Nun zu meiner eigentlich Frage: Muss ich jetzt den Schaden alleine bezahlen oder greift die Teilkasko obwohl ich gefahren bin und nicht der Versicherungsnehmer??? Dann bin ich gut am Arsch...
Wie ist es ausgegabgen nach 3 Monaten:
Wurde übrigens von der VHV bezahlt ich musste nur die 300euro Prämie nachzahlen so als wenn ich quasi als fahrer eingetragen gewesen wäre
11 Antworten
grundsätzlich ist das Auto versichert, nicht der Fahrer.
wenn die Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt hat, sollte es über die TK abgewickelt werden können.
wurde keine ausgestellt, zahlt ausschliesslich die Vollkasko; da er keine hat - wirst du für den Schaden komplett verantwortlich sein. für dich gibt es keine Vers. die zahlt.
Ich befürchte, dass du ein Problem haben könntest. Da du letztenendes keine Beweise hast, dass es tatsächlich ein Wildunfall war – behaupten kann der Unfallfahrer ja erst mal viel (denkt sich die Versicherung) – wird es womöglich nicht als Wildunfall eingestuft. Damit wäre die Regulierung nur über eine Vollkasko Versicherung abgedeckt, die ja offenbar nicht vorliegt… Also steht und fällt es jetzt damit, ob die Versicherung es tatsächlich als Wildunfall akzeptiert - und so wie man hört, tut sie, die Versicherung, das ganz gerne nicht, wenn nicht am Auto irgendwelche Spuren von Fell, Blut oder ähnlichem sind. Sonst kann ja jeder, der von der Landstraße abfliegt, behaupten, dass er einem Reh oder ähnlichem ausgewichen sei.…
T3Fahrer
Wie das bewertet wird, kann ich dir natürlich nicht sagen. Subjektiv muss man natürlich ehrlicherweise sagen, dass es nahe liegt, dass dein Freund oder Bekannter deine Aussage unterstützt… Klar, in dieser Ansicht zur Zeugenaussage schwingt natürlich auch ein bisschen Unterstellung mit… Aber keine Ahnung wie die Versicherung das sieht und (spätestens gerichtlich) sehen darf…
Vielleicht stellst du dich einfach dumm und rufst noch mal bei der Polizei an oder gehst vorbei und sagst einfach, dass du noch die Bescheinigung über den Wildunfall brauchst. Wenn du es dann gar nicht mehr in Frage stellst, ob man das als Wildunfall werten kann oder darf, vielleicht wird dir dann einfach eben schnell automatisch diese Bescheinigung bei der Polizei ausgestellt – ich glaube, wenn du da gar keine Diskussion selbst startest, hast du vielleicht Glück und du kriegst den Wisch einfach in die Hand gedrückt... bisher wusste ich auch gar nicht, dass es dafür eine Extrabescheinigung gibt.
Generell ist es so, dass als erstes du dafür haften musst. In voller Höhe.
Besteht eine Versicherung die eingreift, wird die Entschädigung durch dich dadurch reduziert.
Grobes Beispiel:
Fall 1: Es ist ein Wildschaden - die TK reguliert den Schaden abzüglich Selbstbeteiligung (sagen wir 150 Euro). Dein Kumpel hat somit anstelle der 5.000 Euro Schaden nur noch 150 Euro. Die musst du dann aus eigener Tasche bezahlen.
Fall 2: Es ist kein Wildschaden - Regulierung kann nur über VK erfolgen. Die ist nicht vorhanden. Dein Kumpel hat somit die vollen 5.000 Euro als Schaden. Die musst du dann aus eigener Tasche bezahlen.
Fall 3: Es ist kein Wildschaden - Regulierung erfolgt über eine vorhandene VK mit Selbstebeteiligung 300 Euro. Dein Kumpel hat somit anstelle der 5.000 Euro Schaden nur noch 300 Euro. Die musst du aus deiner eigenen Tasche bezahlen. PLUS die Versicherung wird hochgestuft und somit in den Folgejahren teurer. Auch diese Differenz musst du tragen. Die Genaue Höhe lässt sich errechnen.
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko ist IMMER auf dem Fahrzeug und nicht auf einer Person. Versichert sind grundsätzlich berechtigte Fahrer (= Personen, die mit Einverständnis des Eigentümers fahren)
Wurde übrigens von der VHV bezahlt ich musste nur die 300euro Prämie nachzahlen so als wenn ich quasi als fahrer eingetragen gewesen wäre
Die TK reguliert nicht in jedem Fall von Wildschaden. Das macht nur eine VK.
Die TK reguliert nicht in jedem Fall von Wildschaden
Welche Art von Wildschaden reguliert die TK denn nicht?
Irrelevant. Frage lesen -> 2 Rehe -> Rehwild
Ginge es um Dachse oder dergleichen müsste man genauer nachsehen.
Bei Billigheimern wird oftmal nur Wildschaden ab Haarwild reguliert. Außen vor sind dann alles, was z.B. mit Vögel zu tun hat. Der Fasan ist da gern ein Kandidat, der Probleme mit der Regulierung macht.
Die TK hält sich dabei an die Liste Haarwild des Jagdgesetzes.
Das war jetzt nur ein Beispiel mit dem HDI.
Es gibt TK-Versicherungen, die Wildunfälle eben ausschließen und da kann man sich dann gerne auf den Kopf stellen. Gerade wenn die TK ältere AGB hat und ein Golf 6 kann darunter fallen, der wurde von 2008 bis 2012 produziert.
Es kommt also drauf an, welche Versicherung zu welchen Bedingungen abgeschlossen wurde.
Irrelevant, es zählen nur die AGB der TK Versicherung dieses Fahrzeuges. Die können älter sein und Wildunfälle ausschließen, war zumindest eine ganze Zeit lang so.
Da hätte ich jetzt gerne ein Beispiel. Welcher Versicherer schließt in der TK Wildunfälle komplett aus?
Ältere TK-Versicherungen haben bei Wildunfall nicht gezahlt. Als ich meine erste TK abgeschlossen habe, glaube ich war das komplett draußen, aber das war in den 1980ern. Der Golf 6 ist ja auch min 7 Jahre alt und deswegen könnte es mit der TK blöd laufen.
Ich hab nur geschrieben, dass es solche Fälle gibt und die individuellen AGB zu prüfen sind.
Wer Dir jetzt beim Erbsenzählen weiter helfen will, bittesehr.
Nur mal so....seit 1928 ist Wildunfall über die Teilkasko abgedeckt...Spätestens seit 1939 bei wirklich allen Anbietern.
Alleine aus Wirtschaftlichkeitsgründen sind Tarife älter als 20 Jahre bei PKW nicht mehr vorhanden. Der 6er GTI kam 2009 raus.
Dann muss mich meine Erinnerung trügen. Ich hatte TK in den 1980ern noch ohne Wildunfall im Kopf. Danke für die Info, auch wenn ich die jetzt nicht nachprüfen kann.
Welche Rettungskosten?
Was den Schaden am Fahrzeug und den Umweltschaden angeht:
Kein Tier angefahren=kein Wildschaden=keine Erstattung von der Teilkasko.
Du bist gefahren und damit schadenersatzpflichtig.
Den Umweltschaden und eventuell andere, dritten zugefügte Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht. Für die Rückstufung der SF-Klasse bist du jedoch gegenüber dem Fahrzeughalter (bzw. Versicherungsnehmer) schadenersatzpflichtig.
Nichts außer den Zeugen halt...