Wildtierkamera in der Tiefgarage, ist das erlaubt?
Bei unserem Stellplatz in der Tiefgarage einer WEG, wurde eine Wildtierkamera aufgehängt. Ist das aus Datenschutzrechtlichen Seite erlaubt?
6 Antworten
Das kommt darauf an. Das kann man nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantworten.
Wenn das Haus an diversen Stellen Überwachungskameras fest installiert hätte, die das Haus und dessen Bewohner vor Einbrüchen, Beschädigungen ihres Eigentums, unberechtigtem Müllabladen, unrechtmäßiger Verwendung des Eigentums etc. schützen sollen, würdest Du das dann auch fragen?
Worum geht es Dir dann wirklich? Warum fragst Du das dann?
Ob es ein "fest eingebaute Sicherheitskamera" ist oder eine von der gleichen Person aus gleichen Gründen aufgehängt "Wildkamera" macht ja so gesehen erst einmal keinen Unterschied.
Die Rechtslage ist da zu vielschichtig, um einfach mit "ja" oder "nein" zu antworten. Da würde ich einen entsprechenden Rechtsanwalt fragen. Nur wird der Dir sicher auch diverse Fragen nach den Details und Hintergründen stellen.
Hier und jetzt ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen. Ich wollte nur wissen ob aus Datenschutz rechtlichen Gründen eine Wildtierkamera gleichgestellt ist wie eine Videokamera
Ich wollte nur wissen ob aus Datenschutz rechtlichen Gründen eine Wildtierkamera gleichgestellt ist wie eine Videokamera
Meiner Ansicht nach (ich bin kein Rechtsanwalt):
Wenn die da auf die selbe Weise verwendet wird, dann Ja.
Dann macht sie ja auch nichts Anderes.
Wer hat sie aufgehängt, was wird beobachtet und wie wird das begründet?
Hausmeister, sein Auto und die umliegenden Stellplätze, Marder Kabel durchgebissen
so lange die Bilder nicht ins Netzt gestellt werden ist es nicht verboten.
Ohne die o.g. Datenschutzerklärung, die ausgehängt sein muß, ist das verboten.
Hier hängen 5 Videokameras auf dem Anwesen. Eine Datenschutzerklärung habe ich noch nicht gefunden
Auf den ersten Blick nicht: Gibt es einen Aushang mit entsprechender Datenschutzerklärung? Ist sie so befestigt, dass man die Speicherkarte nicht einfach stehlen kann? Ist geregelt, wer genau im Bedarfsfall die Auswertung macht? Nach welcher Frist werden die Aufnahmen gelöscht?
Diese Fragen sind sehr gut, danke. Ich werde sie mal der Verwaltung stellen
Wahrscheinlich nicht aber darum geht es nicht