Wieviel Urlaub steht mir zu als Verkäuferin?

5 Antworten

Gemäß §5 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Gemäß §4 Bundesurlaubsgesetz wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Wenn Ihre Probezeit 6 Monate dauert, haben Sie bis zum Ende der Probezeit mithin Anspruch auf den halben Jahresurlaub erworben.

Meist ist vereinbart, dass innerhalb der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Beantragen Sie innerhalb der Probezeit nur im Notfall Urlaub.

Wieso bekommen Sie nach der Probezeit einen neuen Arbeitsvertrag? Nach meiner Erfahrung wäre das absolut unüblich!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html

Fragen Sie noch einmal nach, ob Sie das mit dem Arbeitsvertrag richtig verstanden haben.

Hinsichtlich des genauen Urlaubsanspruchs sollten Sie bei dieser Gelegenheit ebenfalls nachfragen.

Peter Kleinsorge

Jährlich 24 Werk- oder 20 Arbeitstage stehen dir gesetzlich zu. Während der Probezeit wird zwar ein Urlaubsanspruch erworben. Gegeben werden muss er aber erst nach der Probezeit.

Sowas steht aber auch im Arbeitsvertrag. Oftmals findet sich dort auch ein Verweis auf den gültigen Tarifvertrag. Spätestens dort kannst du das nachlesen.

Im Einzelhandel steigt der Urlaubsanspruch nach Alter bis auf zu 36 Tage ab dem 30. Lebensjahr (der Samstag zählt hier mit). Die großen Firmen und Konzerne übernehmen den Tarifvertrag fast alle allgemein-verbindlich.

Ob Dein Arbeitgeber auch nach Tarifvertrag bezahlt und Urlaub gibt, kannst Du normalerweise Deinem Arbeitsvertrag entnehmen.

Da Du schreibst, im Arbeitsvertrag steht nichts vom Urlaubsanspruch, steht wahrscheinlich drin, dass der z.Z. gültige Tarifvertrag zählt.

(Uralub wird im Manteltarifvertrag geregelt.)

also in der probezeit hast du keinen anspruch auf urlaub nur im aussersten notfall ja und achte drauf das du nicht so oft krank wirst ab 2 wochen kann der chef sagen nö zu oft krank und tschüss

nein in der probezeit nicht du siehst es dann wenn der vertrag entgültig gilt und die probe zeit vorbei ist