Wieviel Kontakt muss ich mit dem Kindsvater halten? beim Umgangsrecht?

SkR1997  06.06.2024, 21:32

Ist die Vaterschaft anerkannt?

Queeni26 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 22:02

Ja, er hat nur Umgangsrecht

2 Antworten

er hat das recht auf umgang. mach eine umgangsvereinbarung:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

er kann das kind aus der kita abholen und bringt es dann nach seinen umgängen entweder nächsten tag wieder in die kita oder abends zu dir nach hause. mehr gründe für kontakt gibts nicht.

weiterhin hat er das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. das kannst du kostengünstig für dich beim jugendamt erklären oder er holt es sich wenn er will gerichtlich ein. dann kann er sich seine infos bei kita und kinderarzt selbst einholen.

Solange das Kind nicht auf der Welt ist, musst du theoretisch gar keinen Kontakt mit ihm haben. Sinnvoll wäre es aber, vorgeburtlich schon mal eine Umgangsregelung - z.B. jeden Montag und Freitag für zwei Stunden - zu vereinbaren.

Es ist dein Recht, ihm nicht immer sofort und auf alle Fragen zu antworten. Du könntest dir beispielsweise drei feste Zeitpunkte in der Woche vornehmen, wo du seine Nachrichten liest und beantwortest. Sonst reagierst du nicht (außer das Kind ist beim Vater). Du kannst und darfst auch alle nicht-kindbezogenen Fragen ignorieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Queeni26 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 22:22

Meine Tochter ist schon 1 1/2 Jahre alt.
Habe ich leider vergessen in den Beitrag zu schreiben.

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