Bekomme ich weiterhin Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse für meine Tochter, wenn ich wieder heirate, aber der Eheman nicht im gemeinsamen Haushalt leb?

4 Antworten

Ihr seid verheiratet und lebt nicht in Trennung, sondern nur in getrennten Wohnungen. Und die Unterhaltsvorschusskasse zahlt eben nicht wenn man verheiratet ist und sich in der entsprechenden Beziehung befindet.

Nur weil man räumlich getrennt lebt, warum das auch immer der Fall bei euch ist, bedeutet es ja nicht, dass ihr dauernd getrennt leben werdet - also als Paar.

Das Verwaltungsgericht sei wohl zurecht davon ausgegangen, dass trotz der fehlenden häuslichen Gemeinschaft die Frau nicht dauerhaft von ihrem damaligen Ehemann getrennt gelebt habe.
Laut Gesetz lebe ein Ehepaar getrennt, „wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“. Zweifellos hätten die Frau und ihr damaliger Mann aber gerade eine solche häusliche Gemeinschaft herstellen wollen. Die Frau habe selbst eingeräumt, dass ein dauerndes Getrenntleben nicht vorliege. Es sei von vornherein klar gewesen, dass dieses nur vorübergehend sein sollte. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sei ihr Mann bei ihr eingezogen.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht am 15. Dezember 2022 (AZ: 14 PA)

https://familienanwaelte-dav.de/de/unterhalt/beschl%C3%BCsse/vor%C3%BCbergehend-r%C3%A4umlich-getrennt-kein-anspruch-auf-unterhaltsvorschuss

Ob ihr nach der Heirat im gemeinsamen oder getrennten Wohnungen lebt ist für den Unterhaltsvorschuss nicht relevant.

Nach einer Heirat besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.

Dann musst Du dich kümmern und entsprechende Schritte einleiten, damit der Kindsvater seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit für euer minderjähriges Kind nachkommt und Unterhalt zahlen kann.

Der Unterhalt für die Tochter muss immer vom eingetragenen Vater gezahlt werden (oder halt hier als Vorschuss vom Jugendamt) - es sei denn die Tochter wird vom neuen Ehemann adoptiert.

Eventueller Unterhalt für DICH würde bei Neuheirat entfallen (egal ob ihr zusammen wohnt oder nicht), ich denke aber nicht dass du den beziehst wenn das Kind schon 14 Jahre ist


Glamourgirl479 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 22:02

Das ist bei der Unterhaltsvorschusskasse leider nicht so. Sobald ich mit jemandem über 18 Jahre zusammen lebe, bin ich nicht mehr alleinerziehend und bekommen keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Völlig egal, ob Partner, neuer Ehemann oder Wohngemeinschaft...

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:05
@Glamourgirl479

Das stimmt nicht.

Es ist vollkommen egal, ob du neu verliebt, verlobt oder verheiratet bist. Es geht um das Kind, und dass hat nun mal einen Erzeuger, der für den Unterhalt des Kindes zuständig ist (solange das Kind nicht durch Adoption mit dem neuen Mann verwandt wird).

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Kessie1  12.07.2024, 22:21
@Krawallbotz

Das ist nicht korrekt!

Wenn man heiratet, dann entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Das hat nichts mit den Unterhaltspflichten des Vaters zu tun! Denn der ist ja offensichtlich nicht leistungsfähig, unbekannt oder verstorben, denn sonst gäbe es den Unterhaltsvorschuss ja nicht.

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:34
@Kessie1

Du widersprichst dich hier doch.

Wieso soll ein Mann die finanzielle Sorge für ein Kind übernehmen, nur, weil er dessen Mutter heiratet?

Das Kind hat einen Vater, der entweder nicht Leistungsfähig oder Leistungswillig ist.

Es geht hier um das finanzielle Recht des Kindes von BEIDEN Eltern.

Daher sollte der Unterhaltsvorschuss für das Kind weiterlaufen wie bisher.

Das ändert sich erst, wenn der neue Mann, also der "Stiefvater" das Kind adoptieren würde.

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Kessie1  12.07.2024, 22:38
@Krawallbotz

Nochmal:

es geht um den Unterhaltsvorschuss! Den bekommt man, wenn der andere Elternteil - aus welchen Gründen auch immer - nicht zahlt!

So und nun heiratet Mutti und damit entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss!

Klar nachzulesen unter:

Wann ist kein Unterhaltsvorschuss möglich?
In folgenden Fällen kann Ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss bekommen:
wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammen leben,wenn das Kind oder Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben,wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflichten regelmäßig erfüllt und seine Unterhaltszahlungen die Höhe des Unterhaltsvorschusses erreichen,wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil,wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken. 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss hat NICHTS mit dem Unterhalt nach BGB zu tun und berührt auch nicht die Unterhaltspflicht des anderen Elternteiles.

Und ich widerspreche mir auch nicht ;-). Ich unterscheide Unterhaltsvorschuss und Unterhalt nach BGB und im übrigen mache ich die diesbezüglichen Gesetze nicht ;-).

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:40
@Kessie1

Welchen Namen "das Kind" hat, ist eigentlich uninteressant.

Wenn der leibliche Vater nicht zahlt, springt der Staat ein.

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Solange der neue Mann deine Tochter nicht adoptiert, hat er mit dem Kind nichts zu tun. Der leibliche Vater ist weiterhin unterhaltspflichtig und somit bekommst du weiter Unterhaltsvorschuss


Glamourgirl479 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 22:01

Das ist bei der Unterhaltsvorschusskasse leider nicht so. Sobald ich mit jemandem über 18 Jahre zusammen lebe, bin ich nicht mehr alleinerziehend und bekommen keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Völlig egal, ob Partner, neuer Ehemann oder Wohngemeinschaft...

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:11
@Glamourgirl479

Was hat das der Unterhalt für das Kind mit deinen Lebensumständen zu tun?

Es geht hier nicht um dich sondern um das finanzielle Recht des Kindes von BEIDEN ELTERN finanziell unterstützt zu werden.

Ein neuer Partner hat vielleicht mit deinen finanziellen Forderungen gegenüber deines Ex zu tun (wobei du bei einem 14 jährigen Kind sicherlich keine Ansprüche mehr hättest) aber er ist ein Fremder für das Kind und er muss nicht für ein fremdes Kind aufkommen.

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Kessie1  12.07.2024, 22:23

Nein!

Unterhaltsvorschuss ist etwas anderes als Unterhalt nach BGB. Und der Kindsvater kann ja offensichtlich nicht zahlen, sonst bestünde kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Und heiratet sie neu, dann gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Hat mit der eigentlichen Unterhaltspflicht des Kindsvaters NICHTS zu tun.

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:28
@Kessie1

Es geht darum, dass sie neu heiraten will, aber mit dem neuen Mann nicht zusammen lebt.

Der neue Mann oder die Tatsache, dass sie einen anderen Mann heiratet, hat nichts mit dem Kind zu tun.

Der neue Ehemann ist nicht verpflichtet, für das Kind mit zu sorgen.

Die finanzielle Sorge für das Kind bleibt weiterhin beim Kindsvater und da er nicht Leistungsfähig (oder Leistungswillig) ist, wird der Unterhaltsvorschuss weiter gezahlt.

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Kessie1  12.07.2024, 22:47
@Krawallbotz

Du verstehst es wirklich nicht, oder?

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für ALLEINERZIEHENDE.

Es wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt gezahlt. Die Zahlung ist an "Bedingungen" geknüpft. Eine davon: der Antragsteller (also der alleinerziehende) heiratet nicht erneut. Weil in dem Fall wird davon ausgegangen, dass man als Familie wirtschaftet und der Elternteil dann ja auch nicht mehr alleinerziehend ist. Das hat NICHTS damit zu tun, dass der andere Elternteil nun nichts mehr zahlen müsste nach BGB oder der neue Ehepartner für die Kids zuständig ist.

Und natürlich bleibt der Elternteil, der ja nicht zahlen kann, weil es sonst kein Unterhaltsvorschuss geben würde, für seine Kinder auch weiterhin verantwortlich. Aber er kann immer noch nicht zahlen.

Aber hier geht es um Unterhaltspflicht nach BGB und nicht nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Keine Ahnung wie ich dir das noch nahe bringen soll.

Vielleicht hilft das:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz

Die finanzielle Sorge für das Kind bleibt weiterhin beim Kindsvater ...

Ja

und da er nicht Leistungsfähig (oder Leistungswillig) ist, wird der Unterhaltsvorschuss weiter gezahlt.

Nein! Nicht, wenn sie erneut heiratet!

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:49
@Kessie1

Also das soll bedeuten, dass das Kind darunter leiden muss, wenn die Mutter neu heiratet und der leibliche Vater reibt sich die Hände und lacht sich schlapp ?

Das glaubst du doch selber nicht.

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Kessie1  12.07.2024, 22:50
@Krawallbotz

Was ich glaube, ist völlig irrelevant! Herrjeh nochmal: beschäftige dich doch einfach mal mit der entsprechenden Gesetzgebung. UIch kann nichts dafür, wenn du es einfach nicht verstehen willst.

Sie hat bei Wiederheirat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr! Ja, ist blöd, ist aber so!

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:52
@Kessie1

Na, dann wundert es nicht, dass so viele Kinder am Existenzminimum leben müssen und die nicht leistungswilligen oder fähigen Elternteile lachen sich schlapp.

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Kessie1  12.07.2024, 22:55
@Krawallbotz

Sie zwingt doch Niemand sich neu zu verheiraten... Aber tut sie es, dann profitiert sie doch auch durch eine bessere Steuerklasse bzw. Steuerersparnisse, die sie unverheiratet nicht hätte. Und wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig ist, dann gibt es doch auch da zahlreiche Gründe. Der andere Elternteil kann auch tot sein. Der lacht sich dann sicher nicht schlapp!

Und viele Kinder leben am Existenzminimum, weil sich kaum Jemand den Kopf darüber macht mit wem man in die Kiste geht oder wie es im Fall einer Trennung aussieht...

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Krawallbotz  12.07.2024, 22:58
@Kessie1
Sie zwingt doch Niemand sich neu zu verheiraten

Bedeutet, der Ex/Kindsvater kann weiterhin über das Leben von Mutter und Tochter bestimmen und sie dahingehend erpressen.

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Kessie1  12.07.2024, 23:01
@Krawallbotz

Auch Unsinn! Nur wenn sie heiratet, gibt es eben keinen Unterhaltsvorschuss mehr! So einfach ist das!

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Krawallbotz  12.07.2024, 23:07
@Kessie1

Und da der Vater nicht zahlen kann oder will ist die mutter letztlich gezwungen, auf eine Neuheirat zu verzichten, damit das Kind finanziell abgesichert ist

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Kessie1  12.07.2024, 23:10
@Krawallbotz

Abgesichert mit dem Unterhaltsvorschuss ;-). Dein Ernst jetzt? Und im besten Fall heiratet sie einen Mann, der nicht am Hungertuch nagt.

Und Niemand muss "verzichten". Nur es ist eben dann die Entscheidung die dazu führt keinen Unterhaltsvorschuss mehr zu bekommen!

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