Wieviel Geld darf man als 15 Jähriger auf einmal ausgeben?

14 Antworten

Weil das den Rahmen des Taschengeldes (Begriff aus dem Gesetz) wahrscheinlich übersteigt, bedarf der wirksame Kauf grundsätzlich der Zustimmung Deiner Eltern. Wenn der Media Markt Dir das Ding trotzdem verkauft und Deine Eltern von Dir nicht fordern, dass Du ihn zurückbringst, ist der Kauf auch wirksam abgeschlossen.


Haglaz  09.11.2014, 12:10

Das Gesetz spricht in § 110 BGB nicht von Taschengeld, sondern von zur Verfügung stehenden Mitteln, welche hier vorhanden zu sein scheinen. Ohnehin regelt § 110 BGB nur die Wirksamkeit von bereits abgeschlossenen Verträgen mit bereits bewirkten Mitteln.

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Bitterkraut  09.11.2014, 12:12

Der Rahmen des Taschengeldes ist der Rahmen, den die Eltern zu freien Nutzung freigeben. Einen Betrag nennt der sog. Taschengeldparagraf nicht. Es liegt also immer im Ermessen der Eltern, wieviel Geld das ist. Es kann auch Null Geld sein. Händler können da nur schätzen und hoffen, daß der Kauf/Vertrag bestehen bleibt, weil die Eltern immer reklamierne können.

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jurafragen  09.11.2014, 12:20

Weder im BGB, noch in sonst einem Gesetz taucht der Begriff Taschengeld auf. Auch ansonsten ist die Antwort nicht wirklich richtig.

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Rein rechtlich müssen da glaube ich deine Eltern dabei sein, aber das interessiert eh keinen, ich hab mir schon mit 12 Spiele oder Klamotten gekauft die etwas mehr gekostet haben als ich rechtlich gesehen allein hätte ausgeben dürfen :)


Bitterkraut  09.11.2014, 12:08

rechtlich gesehen muß niemand dabei sein. Es ist nicht verboten, an Minderhjährige zu verkaufne, allerdings ist der Vertrag dann schwebend unwirksam, d.h. wenn die Eltern reklamieren, muß der Verkauf/Vertrag rückgängig gemacht werden.

Ich kenn Schuhgeschäfte, die keine High-heels an Minderjährige verkaufen, weil die von den Eltern regelmäßig zurückgebracht werden...

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Wenn du noch kein eigenes Geld Verdienst gilt der Tschengeldparagraph . Es kann sein das der Verkäufer im Media Markt eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern verlangt bzw. ein Elternteil beim Kauf dabei sein muss.


jurafragen  09.11.2014, 12:19

Und schon wieder jemand, der § 110 BGB nicht verstanden hat, bzw. ihn nicht mal kennt, ihn aber trotzdem "erklärt".

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Mediamarkt verkauft dir das für die Summe nicht allein. Da müssen deine Eltern schon mit.


Bitterkraut  09.11.2014, 12:20

das wäre auch meine Vermutung.

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HelmutPloss  09.11.2014, 12:32
@Bitterkraut

Mir ist unverbindlich zugetragen worden, das Mediamarkt intern die Grenze auf 50 € festgesetzt hat. das wäre ein gutes Beispiel für den Gesetzgeber um diese Gummi § mal für jeden sicher anwendbar zu gestallten.

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Haglaz  09.11.2014, 12:35
@HelmutPloss

Ob und unter welchen Umständen der Konzern Verträge eingeht ist gesetzlich nicht normiert. Einen Kontrahierungszwang gibt es nicht.

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In §110 BGB ist festgelegt, dass Minderjährige nur Einkäufe tätigen dürfen mit Geld, welches von den Eltern für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde. Ein bestimmter Betrag ist in diesem Gesetz nicht festgelegt und somit könntest du diesen Kauf grundsätzlich alleine tätigen wenn es sich um erspartes Taschengeld oder Geld handelt, welches dir deine Eltern gegeben haben um dir ein Tablet zu kaufen. Allerdings könnte der Verkäufer Zweifel haben, ob es sich wirklich um Taschengeld handelt. Wenn er jetzt nicht das Risiko eingehen möchte, dass dein Vater das Gerät am nächsten Tag zurückbringt, wird er also den Verkauf verweigern. Um also sicher zu gehen, solltest du einen Elternteil mitnehmen oder zumindest einen "Muttizettel", versehen mit einer Kopie ihres Perso vorlegen.


jurafragen  09.11.2014, 12:17

§ 110 BGB regelt nicht, wie viel Gel ausgegeben werden darf, sondern es handelt sich um eine von 3 Möglichkeiten, nach denen das BGB Minderjährigen ab 7 Jahren das abschließen von Verträgen ermöglicht. Andere Möglichkeiten sind die Einwilligung oder die Genehmigung.

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Aliha  09.11.2014, 12:20
@jurafragen
§ 110 BGB regelt nicht, wie viel Gel ausgegeben werden darf,

Wo habe ich das geschrieben?

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jurafragen  09.11.2014, 12:22
@Aliha

Nirgends. Du hast von Geld geschrieben. Deine Antwort ist aber trotzdem falsch.

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Aliha  09.11.2014, 12:28
@jurafragen

Ich billige dir in juristischen Fragen eine höhere Kompetenz als mir selbst zu, aber was an meiner Antwort falsch sein soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht kannst du mir helfen?

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Haglaz  09.11.2014, 12:34
@Aliha

Ist womöglich missverständlich formuliert, § 110 BGB trifft eine Regelung zur nachträglichen Wirksamkeit von Verträgen, die bereits mit eigenen Mitteln bewirkt wurden.

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jurafragen  09.11.2014, 12:46
@Aliha

Ja, falsch ist das "nur" in dem ersten Satz. Es gibt auch andere Möglichkeiten, wirksam Verträge zu schließen.

Es gibt 3 Möglichkeiten, für Jugendliche wirksame (wirtschaftlich auc nachteilige) Verträge zu schließen: § 107 BGB (Einwilligung), § 108 BGB (Genehmigung), § 110 (Bewirken mit eigenen Mitteln).

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