Wieviel Freiheit an Hab und Gut im Pflegeheimzimmer?

4 Antworten

Ja, wenn die Pflege und die Hausordnung nicht eingehalten werden kann.

Schwierige Frage.

Aber so wie ich es kenne, seit 1998 in der Pflefe tätig, sind die Heime sehr tolerant und schreiten erst ein wenn es massive Beeinträchtigungen der Hygiene oder der Sicherheit gibt.

Und ja ich habe auch schon erlebt das es auf eine Kündigung durch das Heim hinaus lief.

"weil auch eine sog rettungsgasse da sein müsse."

Also wenn der ungehinderte Zugang zum Aufenthalt des Heimbewohners inklusive "Radius drumherum" zur Behandlung nicht gewährleistet ist, dann ist es nicht mehr diskutabel, dass Sachen weg müssen oder zumindest umgeräumt/aus dem Weg geräumt.

Wenn man sich da gar nicht einig werden kann, wird es realistisch auf einen Rechtsstreit rauslaufen.


Nicolchen2023 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 10:46

Wenn Sie die rettungsgasse bildet, aufräumt, wie breit muss diese sein ?

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Isuzu189  29.07.2024, 10:55
@Nicolchen2023

Das kann dir im Zweifel nur die Heimleitung exakt mitteilen - es reicht auf jeden Fall nicht dass nur eine Person durchkommen würde - denke mal an Sanitäter was die zum Beispiel so mitschleppen müssten. Zudem müsste das Bett im Zweifel mit rausgeschoben werden können (mit je zwei Personen an der Seite + etwaige Ausrüstung, Tropf der mitgeschoben werden muss usw.). Wenn die Türrahmen es nicht hergeben, dass das Bett rauskommt, dann muss beim Türrahmen noch genug Platz vorhanden sein um das Bett zu manövrieren und im Zweifel auf separaten Transport umzulegen.

Also rechne mal grob so je 1 m um das Bett herum und natürlich ein Weg, der breit genug bis zur Türe ist.

So oder so wäre es wohl eh eine relativ klare Richtvorgabe, dass auf dem Boden nichts irgendwo im Weg rumflacken soll und die Sachen in die vorhandenen (oder mitgebrachten Möbel ähnlicher Ausstattung) geräumt werden müssen. Nicht nur Rettungsgasse ist hier ein Thema, Stolpergefahr für Patient und Personal ebenso.

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Nicolchen2023 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 11:08
@Isuzu189

Also praktisch schlimmer als im Gefängnis und das für 4000 €

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Wolpertinger  29.07.2024, 12:54
@Nicolchen2023

Naja was heißt schlimmer als im Gefängnis, im Gefängnis dürfen keine eigene Möbel mitgebracht werden, es darf nur sehr begrenzt persönlicher Besitzt vorhanden sein, der Besitz wird vorab kontrolliert und zugemüllt werden darf darf die Zelle ebenfalls nicht.

Aber du kannst deine Schwester für 4000€ gerne ein Zimmer in deiner Wohnung zur Verfügung stellen und dann mal schauen wie du mit diesem Verhalten klar kommst und wie du die Pflege deiner Schwester in diesem Zimmer dann gewährleistest.

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Nicolchen2023 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:02
@Wolpertinger

Woher möchtest du meiner Schwester unterstellen dass sie alles zumüllt davon war nie die Rede ich weiß selber dass Messi erkrankte nicht im Pflegeheim leben können oder besser gesagt unter Kontrolle gestellt werden müssen aber meine Schwester ist eine niveauvolle Frau die weder was zumüllt geschweige denn zu viel Sachen hat es bezieht sich darauf dass sie schikaniert wird da andere Leute die dasselbe besitzen im selben heim überhaupt nicht drauf angesprochen werden

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Nicolchen2023 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:04
@Nicolchen2023

Ergänzend ist zu sagen als noch der andere Chef früher da war der aus Altersgründen ausgeschieden ist bei ihr Begehungen auch gemacht hat und völlig zufrieden waren nie was auszusetzen hatte zwei Jahre lang es hat sich nichts an dem Zustand geändert und sie hat sich auch nichts angeschafft in dieser Zeit nur die neue Chefin ist der Meinung sie müsste jetzt meine Schwester schikanieren darum geht es

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Isuzu189  04.08.2024, 16:05
@Nicolchen2023

Wenn nicht mal eine Rettungsgasse da ist, dann ist das Zimmer übermäßig vollgestellt. Ein Pflegeheim ist keine Luxuseinrichtung, auch da gibt es Regeln. Wenn die nicht eingehalten werden wollen, müsst ihr die Schwester separat wohnen lassen und private Tagespflege in Anspruch nehmen.

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Wie du dir sicher vorstellen kannst, muss gewährleistet sein, daß die Pflegekräfte ihre Arbeit machen können, ohne zu stolpern. Und im Falle des Falles muss sie auch aus dem Bett evakuiert werden können, ohne erst umzuräumen.