Muss ich bei nicht erscheinen eines arzttermines Geld zahlen ohne vorher mündlich informiert worden zu sein oder schriftlich?
Ich hatte neulich einen Termin beim Psychologen, aber in meiner Umgebung gibt es momentan viele Baustellen und die Busse verkehren nicht wie gewohnt. Leider war das nicht auf Google vermerkt und ich kannte mich in der Gegend nicht aus, sodass ich leider nie beim Arzttermin angekommen bin. Ich habe angerufen, um mitzuteilen, dass ich in der geplanten Stunde nicht erscheinen kann. Nun haben sie mir am Telefon gesagt, dass sie mir eine Rechnung zuschicken und dass ich diese bezahlen muss. Als ich das klären wollte und erwähnte, dass ich weder schriftlich noch mündlich darüber informiert wurde, dass ich bei Nichterscheinen des Arzttermins Geld zahlen muss, sehe ich es nicht ein, die Summe zu überweisen. Die Dame am Telefon fragte mich, ob ich kein schriftliches Schreiben erhalten habe, auf dem mein Termin vermerkt war, aber nein, das hatte ich nicht. Angeblich sollte auf diesem Zettel auch stehen, dass bei Nichterscheinen des Termins eine Rechnung gestellt wird. Somit war ich nicht informiert und die Frau am Telefon meinte, dass der Brief dann anscheinend nicht angekommen ist. Sie lachte mich aus und ich muss das Geld jetzt trotzdem zahlen.
3 Antworten
Das Problem ist, dass die Zahlung wahrscheinlich geringer ist als die Erstberatungsgebühr beim Anwalt.
Deshalb würde ich mich auf solche Streitereien überhaupt gar nicht einlassen. Termin absagen würde ich grundsätzlich schriftlich machen.
Also normalerweise wird die Wahrscheinlichkeit gering sein seitens des Arztes nachweisen zu können dass er in dieser Zeit herum gesessen ist und keine anderen Patienten oder keine andere Arbeit hätte machen können.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist noch mal bei einer Verbraucherzentrale nachzufragen.
Je nachdem was dir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt empfiehlt, würde ich dagegen Widerspruch einlegen. Das musst aber letztlich du entscheiden. Das ist keine Empfehlung meinerseits.
Ein Psychologe ist kein Arzt, außer er hat es zusätzlich studiert. Das nur mal vorweg.
Das man so etwas bezahlen muss, ist eigentlich bekannt und steht auch überall (Google, auf den Websites von Psychologen, bei Behandlungsvereinbarungen etc).
Die Krankenkasse übernimmt die Zahlung nur, wenn du auch die Behandlung in Anspruch nimmst. Aber du hast die Zeit vom Psychologen geblockt, wodurch kein anderer die Zeit bezahlt. Also da du den Verdienstausfall verschuldet hast, musst du idR auch bezahlen.
Was anderes ist es, wenn da Patienten im Wartezimmer Schlange stehen und einfach der Nächste dran genommen wird, wenn du nicht pünktlich da bist. Doch das ist ja nicht der Fall.
Dennoch verzichten manche Psychologen darauf eine Rechnung zu stellen, wenn das Thema bisher nicht persönlich geklärt wurde. Ist aber meines Wissens nach keine Pflicht.
Das ist normalerweise gängige Praxis. Ich würde auch sagen, dass sie dir das in Rechnung stellen können, obwohl du vorher nicht darüber informiert wurdest. Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das noch einigermaßen richtig im Kopf habe, wäre die rechtliche Grundlage dafür Gläubigerverzug. Kurz gesagt, hattet ihr gewissermaßen einen Vertrag, dass du zu diesem Zeitpunkt die Dienstleistung in Anspruch nimmst und im Gegenzug einen Betrag zahlst. Sie wären bereit gewesen zu leisten, aber da du nicht da warst, konnte die Leistung nicht erbracht werden. Weil sie niemand anderen in der Zeit behandeln konnten, haben sie dadurch einen Schaden, den du ersetzen musst.
Ich hatte keine Zeit um das schriftlich zu erledigen da dies leider durch ein unerwartetes Ereignis geschah