Wieso werden Kapitalverbrechen an Landgerichten verhandelt?
Wieso werden Kapitalverbrechen wie Mord etc. an Landgerichten verhandelt und nicht an einem Amtsgericht? Hat es etwas mit dem Strafmaß zu tun?
Bis zu welchem Strafmaß wird an Amtsgerichten verhandelt?
Ist dann immer das Landgericht des jeweiligen Gerichtsbezirkes zuständig, in dem die Tat verübt wurde?
Danke für eure Beiträge!
1 Antwort
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- Was für Strafen einzelne Gerichte aussprechen, ergibt sich häufig durch ihre Zuständigkeit, die sich wiederum durch die Straferwartung seitens der Staatsanwaltschaft ergibt.
- Ein Einzelrichter am Amtsgericht (im GVG Strafrichter genannt) ist zuständig, bei einer Straferwartung von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe (§ 25 GVG); die verhängte Strafe darf nicht über 4 Jahre hinausgehen. Nach herrschender Meinung muss ein Strafrichter Fälle, bei denen er mehr als zwei (aber weniger als vier) Jahre verhängen möchte, nicht an ein Schöffengericht abgeben.[1]
- Ein Schöffengericht am Amtsgericht ist zuständig, wenn nicht ein Strafrichter zuständig ist (§ 28 GVG). Das heißt bei einer Straferwartung bis 4 Jahre Freiheitsstrafe, die hinsichtlich der Rechtsfolgen auch nicht überschritten werden darf.
- Landgerichte sind nach § 24 GVG zuständig für Verfahren nach § 74, § 74a oder § 76 GVG, oder wenn die Straferwartung vier Jahre übersteigt, oder wenn es die Staatsanwaltschaft für geboten hält. Die Strafgewalt der Strafkammern der Landgerichte ist unbegrenzt (d. h. nach § 38 StGB bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe oder lebenslang).
- Wie bei den Strafkammern trifft dies auch auf die Strafsenate beim Oberlandesgericht zu.
Überschreitet das Amtsgericht seine Strafmaßbefugnis, so liegt ein Revisionsgrund vor.