Wieso sollte man sich eigentlich an einen Makler wenden wenn er oft zum möglichst billigsten Preis verkaufen will da er keine Lust auf viel Aufwand hat?

5 Antworten

Das macht keinen Sinn.

Sie können doch selber, wie bereits geschehen, dann aber vernünftig aufgemacht, selber inserieren und Besichtigungen durchführen.

Bringen Sie die Wohnung auf Vordermann, fertigen Sie schöne aussagefähige Photos, nicht wieder dunkle Höhlenansichten(!) wie bereits gehabt und einen professionellen 3-D-Wohnugsgrundriss (Mc. Grundriss).

Beschreiben Sie die Wohnung sachlich, vor allem auch von der Lage her, damit Interessenten sich nicht gleich enttäuscht abwenden sobald Sie den Wohnklotz sehen.

Ein Makler, der die Wohnung aufgrund der Ausstattung und Lage nicht höher bewerten kann, hat naturgemäß keine Lust sich seinen Ruf mit einer Schrottimmobilie in mieser Lange zu ruinieren; da gibt es angenehmere Aufgaben..


Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 10:47

Ich bin an den Makler (die Hausverwaltung) bis Ende des Jahres gebunden.

Mein Makler hat mir gesagt er habe zwei Angebote die sich zwischen 10.000 Euro unterscheiden und hat natürlich das niedrigere Angebot genommen anstatt weiter zu suchen.

Er hat es nicht mal öffentlich inseriert

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schelm1  26.07.2024, 10:51
@Denkschulen

Wer will Ihnen denn das eigene Vermarktungsrecht als Eigentümer streitig machen; zumal der Makler doch nicht einmal inseriert, was übrigens zusätzlich zu Eigenvermarktung ein triftiger Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages wäre?

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:00
@schelm1

Die üblichen Klauseln des Maklervertrages:

  • der Eigentümer ist verpflichtet, bis Ende des Jahres nicht selbst zu inserieren
  • Lehnt der Verkäufer den Kaufinteressenten ab, hat er eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 6% an den Makler zu zahlen, aber: Der Kaufpreis im Maklervertrag ist aber viel höher angesetzt als er jetzt verkaufen will
  • Im Maklervertrag steht auch, der Makler sei verpflichtet, in geeigneten Medien anzubieten

Darf er überhaupt das anbieten, wenn die Firma gleichzeitig die Hausverwaltung ist? Sie sagten mal, dass sei problematisch aber er verkauft viele Wohnungen in diesem Haus

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schelm1  26.07.2024, 11:28
@Denkschulen

Offenkundig handelt es sich nicht um einen qualifizierten Alleinauftrag!"

Problematisch ist die Stellung des WEG-Verwalters als Makler dann zu sehen, wenn die Teilungserklärung ein Genehmigungspflicht durch den Verwalter bei Verkauf vorsieht. - Da sollten Sie mal in Ihre Teilungserklärung schauen.

Nicht provisionsschädlich wäre das Provisionsverlangen bei Vermietung, soweit der Verwalter nicht auch gleichzeitig Mietverwalter wäre.

Die Aufwendungsersatzregelung ist unwirksam!

Nach der Rechtsprechung ist nur Aufwendungsersatz in Höhe eines „mäßigen Höchstbetrags“ zulässig, der maximal 8 oder 9 Prozent der vertraglich vereinbarten Provision erreichen darf.

Wäre folglich 6% ohne MWST vereinbart, so dürfe der Aufwendungsersatz 0,54 % der Vertragssumme nicht überschreiten.

Verlangen Sie vom Makler einen aktuellen Aktivitätennachweis.

Danach kündigen Sie den Vertag fristlos wegen Vertragsverletzung, falls keine Aktivitäten wie Werbung, Interessenten und erfolgte Besichtigungen verzeichnet sind.

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:42
@schelm1

Zustimmung des Verwalters, alternativ Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung ist vorgesehen laut Grundbuchauszug.

Er hat ja Besichtigungen gemacht, aber nur seinem internen Interessentenkreis, während er die anderen Wohnungen inseriert hat.

Er will außerdem extra Geld für Grundrisserstellung.

Im vertrag ist folgende Klause zur Aufwandsentschädigung, ist die echt unwirsksam?:

"Sollte der Makler dem Verkäufer einen potenziellen Käufer präsentieren und der Verkäufer zieht seine Verkaufsabsicht zurück oder fordert einen höheren Preis, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Makler die entgangene Provision in Höhe von 5% des zu erzielenden Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt zu zahlen."

"Der Eigentümer verpflichtet sich, dem Makler eine Provision von 2,975 % des Gesamtkaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer zu zahlen, sobald ein Vertrag mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten abgeschlossen wird oder der Makler den Vertragsabschluss vermittelt hat, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.

Die Provision steht dem Makler auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt."

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schelm1  26.07.2024, 11:57
@Denkschulen

Meinen Rat haben Sie gelesen.

Gehen zu einem Anwalt und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Der wird Ihnen bei der Kündigung zur Seite stehen.

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 12:09
@schelm1

Das kostet aber Geld.

Ich warte mal auf die Rückmeldung des Maklers, vielleicht ist er doch noch bereit weiter zu suchen.

Aber dass mit dem verwalter und gleichzeitig Verkäufer scheint echt problematisch zu sein, aber der Vertrag sieht wie ein qualifizierter alleinauftrag aus wenn da so ne Entschädigung vereinbart ist oder Verbot selbst zu inserieren...

Die Mietverwaltung wollte die gleiche Firma aber nicht übernehmen.

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dancefloor55  26.07.2024, 12:17
@Denkschulen
 und hat natürlich das niedrigere Angebot genommen anstatt weiter zu suchen.

bitte erzähle keine Lügen. DU hast das niedrigere Angebot angenommen. Der Makler kann dem Käufer eine Zusage machen da ihm nicht die Wohnung gehört.

Und öffentlich inserieren muss man vielleicht gar nicht wenn man schon einen Käufer evt. hat, der Interesse an der Wohnung hat und den gewünschten Preis bezahlt. Vieles passiert bei Wohnungen unter der Hand...

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schelm1  26.07.2024, 12:17
@Denkschulen

Was heißt denn da "sieht aus wie"? Könnte Sei den genauen Wortlaut mal einstellen?

Falls Ihnen das alles zu viel ist, dann warten Sie halt die 5 Monate bis zum Jahresende ab und agieren Sie dann selber.

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 12:47
@schelm1

Den Wortlaut habe ich oben doch schon geschickt mit den entscheidenden Passagen, als Überschrift steht noch Alleinauftrag.

Ich glaub Makler ist wohl doch nicht immer die beste idee.

Bei Neuvermietung hätten die wohl nicht so viel geduld wie ich und würden hunderte Besichtigungen machen bis jemand kommt der die Wohnung will. Aber hier geht es um einen Wohnungsverkauf und das läuft ja meistens über Makler.

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Falsche Einstellung und falsche Behauptung!

Makler bieten die Immobilie zunächst zu utopischen Preise an um die Reaktion der Interessenten zu testen. Finden es die Interessenten viel zu teuer wird er Preis reduziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Seba2002  26.07.2024, 13:19

Das kannst du so pauschal nicht sagen. Die Sparkasse hat die Immobilie sehr günstig angeboten und der Preis wurde dann nachträglich vom Verkäufer angehoben, weil soviel Nachfrage war.

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ErsterSchnee  26.07.2024, 11:03
Makler bieten die Immobilie zunächst zu utopischen Preise an

So pauschal ist das sachlich falsch.

Ich kenne viele Objekte, die im ersten Ankauf zum geforderten Preis verkauft wurden. Und die Käufer waren ganz normale Leute mit Finanzierung durch die Bank - keine Investoren.

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ErsterSchnee  26.07.2024, 11:06
@christl10

Und warum behauptest du dann sowas, wenn du selber weißt, dass es falsch ist?

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 10:39

Mein Makler hat mir gesagt er habe zwei Angebote die sich zwischen 10.000 Euro unterscheiden und hat natürlich das niedrigere Angebot genommen anstatt weiter zu suchen.

Als ob mir 10k egal wären...

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christl10  26.07.2024, 10:42
@Denkschulen

Vielleicht will der Makler endlich einen Abschluß haben um an seine Provision zu kommen, daher ist das verständlich. Besser eine geringere Provision als gar keine.... Du mußt ja nicht zusagen...

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Weil.er die richtigen Verträge hat.

Für den Makler ist "billigster Preis" wesentlich mehr Aufwand als zu dem Preis zu verkaufen, der festgesetzt ist.


Denkschulen 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 10:36

Wieso?

Je niedriger der Preis, desto mehr Interessenten hat er.

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Makler wollen nicht zum billigsten Preis verkaufen sondern zum teuersten. Je höher der Preis umso mehr verdienen ist.