Wieso dürfen Polizisten auf flüchtige Verbrecher schießen aber Privatpersonen nicht?

9 Antworten

Hier geht es um, darum ob tödliche Gewalt im Verhältnis zu den Aktionen der Täters steht. Einen laufenden Einbrecher zu erschießen, der nur wegrennt und wehrlos ist, würde sicherlich nicht im Verhältnis zu seiner Straftat stehen. Es wäre denkbar ihn so zu verwunden, dass die Flucht unterbunden wird. Einen gefährlichen Straftäter, der vielleicht auch bewaffnet ist oder von dem man das weiß, rechtfertigt eher ein derartiges Handeln. Polizisten etc müssen sich für ihr Handeln verantworten. Weiterhin kommt dazu, dass der Otto Normalverbraucher ggf unbeteiligte verletzen könnte, wenn er arglos einen Täter mit Waffengewalt niederstreckt, auch weiß der normale Bürger nicht, wann der Einsatz gerechtfertigt ist. Du siehst, dass ein achtloser Einsatz von Waffen zu mehr Problemen führt, als dass dieser Probleme löst

Die Polizei darf auch auf öffentlichem Grund Fahrzeugkontrollen durchführen und Privatpersonen nicht.

Warum? Weil eben mit dem Beruf gewisse Privilegien/Aufgaben einhergehen, die andere nicht haben. Ein Zahnarzt darf Dir auch einen Zahn ziehen. Ein Polizist aber nicht. Unfair?

Wohlgemerkt dürfen auch (zumindest in DE) Polizisten nicht "einfach so" auf Flüchtige schießen, sondern nur unter bestimmten Umständen.


NinjaKeks01  02.10.2024, 13:31

Auf Flüchtige darf unter gewissen Umständen, abhängig vom Landesrecht geschossen werden um diese fluchtunfähig zu machen.

Waterfight 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 13:02

stimmt

Auch ein (deutscher) Polizist darf einen fliehenden (unbewaffneten) Einbrecher nicht einfach erschießen. Sie darf ihn verfolgen und festnehmen, dabei auch verhältnismäßig Gewalt anwenden, ihn aber ganz sicher nicht erschießen.

Der Gebrauch der Schusswaffe muss im Verhältnis zur Tat und ganz wichtig im Verhältnis der Bedrohung, die von dem Täter ausgeht stehen.

Hätte der Sportschütze in Notwehr gehandelt, heißt der Einbrecher hätte ihm ebenfalls bewaffnet gegenüber gestanden und ihn bedroht, wäre das legal gewesen. Aber eben auch nur dann.

Auch die Polizei muss die Anwendung von Schusswaffen sehr genau rechtfertigen. Das läuft hier nicht wie in den zahlreichen Actionfilmen, dass einfach wild rumgeballert werden kann.

Selbst die Polizisten, die RAF Terroristen erschossen haben, mussten sich im Nachhinein vor Gericht dafür verantworten / rechtfertigen.

Und ganz allgemein liegt in Deutschland das Gewaltmonopol beim Staat, hier vertreten durch die Polizei als Strafverfolgungorgan.

Der Sportschütze geht in den Knast, weil der tödliche Schuss nicht mehr durch Notwehr gedeckt war, weil die die Notwehr begründende Gegenwärtigkeit nicht gegeben war. Eine die Notwehr rechtfertigende gegenwärtige Straftat ist in dem Moment zuende, in dem der Straftäter flüchtet.

Auch ein deutscher Polizist hat grundlegend mit einem internen Nachermittlungsverfahren zu rechnen, wenn er in einem Einsatz tatsächlich von seiner Dienstwaffe wirklich mal Gebrach machen sollte.

Das Abfeuern der Dienstwaffe ist auch bei (deutschen) Polizisten an extrem hohe Hürden und Rechtfertigungsauflagen gebunden; insbesondere wenn es um einen zum Dienstzeitpunkt augenscheinlich unbewaffneten Täter auf seiner Flucht ginge.