Wieso dürfen in Deutschland das vordere Logo nicht beleuchtet sein aber dafür eine durchgehende Lichtleiste haben?

3 Antworten

Der Abstand bzw. die Änderung des Abstands der beiden der Frontscheinwerfer dient vor allem nachts bei rückwärtigem Blick auf den Verkehr oft als alleiniges Kennzeichen dafür, wie weit entfernt ein Fahrzeug ist und mit welcher (relativen) Geschwindigkeit es fährt.

Eine dritte punktuelle Lichtquelle könnte irritieren, besonders wenn ein Frontscheinwerfer defekt ist und das Logo mit ihm verwechselt werden könnte. Bei einem Leuchtstreifen besteht diese Gefahr nicht. Die Breite des Fahrzeugs bleibt erkennbar, bei Ausfall eines Frontscheinwerfers hilft er sogar bei der Einschätzung.

Sicherheitsbedenken sind, wie so oft, wohl der Grund für diese Regelung.


hallihallo886 
Beitragsersteller
 26.06.2022, 02:54

Das ergibt keinen Sinn. Bei einem Logo würde ebenfalls die Breite erkennbar

Marc  28.06.2022, 01:12
@hallihallo886

Das ist falsch.

Die Breite ist der Abstand zwischen dem äußerst rechten und dem äußerst linken Teil des Fahrzeugs. Die Leuchten sind auf ähnlichem Abstand angebracht und machen diese Breite nachts sichtbar.

Das gilt für Kraftfahrzeuge wie für Flugzeuge wie für Schiffe.

Um die relative Geschwindigkeit von etwas zu kennen, sind mindestens zwei Referenzpunkte notwendig. Idealerweise ist der Abstand der zwei Punkte möglichst groß und die Punkte haben den jeweils gleichen Abstand zum Betrachter.

Die Änderung des Abstands der zwei Punkte pro Zeit lässt uns auf die Geschwindigkeit schließen.

Fällt ein Frontscheinwerfer aus, fehlt der zweite Referenzpunkt, Abstand und Geschwindigkeit sind schwerer einzuschätzen. Man weiß aber, dass es nur einen Bezugspunkt gibt und kann darauf entsprechend vorsichtig reagieren.

Ein beleuchtetes Logo in der Mitte des Fahrzeugs könnte als zweiter Bezugspunkt fehlinterpretiert werden. Abstand und Geschwindigkeit sind wieder einzuschätzen, allerdings mit erheblichen Abweichungen zu den tatsächlichen Werten. Darin liegt die Gefahr. Falsche Messwerte sind gefährlicher als keine Messwerte.

Wenn weitere Leuchtelemente an einem Kfz angebracht werden, ist es deshalb wichtig, dass diese nicht mit Scheinwerfern verwechselt werden können. Im Idealfall gehen sie symmetrisch in die Breite um die Fahrzeugbreite darzustellen. Auf maximaler Breite könnten selbst beide Frontscheinwerfer ausfallen, die Breite wäre weiter zu erkennen.

Die Leuchtleisten zählen rechtlich zu den Frontscheinwerfern und sind daher erlaubt, anders als das Logo. Sinn macht es nicht wirklich, mit den Leuchtbändern nutzen Hersteller aber das maximale aus, was die Gesetzgebung zulässt

Weil Deutschland. Eine bessere Begründung gibt es nicht