Wielange im Voraus mus der Arbeitgeber mir bescheid sagen ob meine Filiale geschlossen wird?

3 Antworten

Eine exakte Frist gibt es nicht - wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann muß er frühzeitig und umfassend über eine geplante Betriebsschließung informiert werden und der ArbG muß mit dem Betriebsrat seine Planungen besprechen; hierbei hat dann der Betriebsrat die Möglichkeit, ggf. Vorschläge zu machen, wie eine Schließung verhindert werden kann oder wie die betroffenen Mitarbeiter bei Schließung in andere Filialen versetzt werden können.

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sollte der ArbG eine Betriebsschließung möglichst frühzeitig ankündigen.

Der ArbG ist verpflichtet zu prüfen, ob eine Beschäftigung an einer anderen Betriebsstätte möglich ist.

Wenn eine Beschäftigung in einer anderen Betriebsstätte nicht angeboten wird, sollte auf jeden Fall gegen die Kündigung gerichtlich angegangen werden.

Vorsicht ist geboten, wenn der ArbG einen Auflösungsvertrag anbietet (nicht ohne Rücksprache mit einer sachkundigen Person unterschreiben; man verzichtet hierbei i. d. R. auf Rechtsansprüche, die man sonst, bei einer Kündigung, in einem Gerichtsverfahren durchsetzen könnte - es droht hier zudem eine Sperrzeit von 3 Monaten beim ALG-I).


DerSchopenhauer  20.08.2015, 22:07

Kündigungsfrist:

Im Falle einer Betriebsschließung kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer betriebsbedingt.

Die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB (oder die des Arbeitsvertrages/Tarifvertrages) ist einzuhalten.

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Es ist ja möglich, dass der Arbeitgeber selber nicht so genau weiß, wie es weiter geht. Wenn er alles abgeklärt hat, die letzten Gespräche mit Gläubigern, mit Banken und so weiter, dann kann er die Angestellten natürlich informieren. Tatsache ist aber, dass man als Arbeitgeber versucht, das Schlimmste möglichst lange zu verhindern.

Wenn Du Pech hast, dann erst am Tag der Schliessung, wenn Du in einer anderen Filiale weiterbeschäftigt werden kannst. 

Wenn die Schliessung auch zwangsläufig das Ende der Beschäftigung bedeutet, so müsste er sich nach bestem Wissen dann mit der Kundgabe an der gesetzlichen Kündigungsfrist orientieren. ( sofern er es selbst früh genug erkennen muss oder bereits weiss )