Wiederspruch eingelegt?
Ich habe am 03.08 gegen einen Strafbefehl wiedetspruch eingelegt. Am 06.08. kam ein Schreiben vom Gericht um Mitteilung ob ich an dem Einspruch festhalten möchte.
meine Frage jetzt ist , wie lange habe ich Zeit den wiederspruch zurückzunehmen ?
Hast du den Widerspruch eingelegt oder ein Anwalt?
ich
3 Antworten
Du kannst Deinen Widerspruch bis zur letzten Sekunde vor der Urteilsverkündung zurücknehmen. Ist das Urteil verkündet, ist es vorbei.Da gibt es keine andere zeitliche Beschränkung.
Den Strafbefehl habe ich am 26.07. erhalten dagegen hatte ich dann Widerspruch eingelegt dann kam am 06.08 eine Bitte um Mitteilung ob ich an dem festhalten möchte
So lange wie dir das Gericht dafür Zeit gibt.
Da du selber den Widerspruch formuliert hast gehe ich momentan davon aus, dass dieser nicht auf der Basis von höchstrichterlichen Präzedenzfällen formuliert ist. Solltest du den Widerspruch aufrecht erhalten, wäre dies dringlichst nachzuholen. Ansonsten wird das Gericht das zurückweisen und dir die Gerichtskosten dafür aufhalsen.