SC Freiburg hat Einspruch gegen das Spiel gegen Bayern München eingelegt, wie wird das DFB-Sportgericht entscheiden frage sieh?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Das Spielergebnis bleibt bei 4:1 für Bayern 79%
Der Sieg wird Bayern aberkannt und Freiburg zum Gewinner erklärt 16%
Andere Lösung 5%
Das Spiel wird wiederholt 0%

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Spielergebnis bleibt bei 4:1 für Bayern

Zwei Seiten haben Fehler gemacht. Generell war die Situation etwas unübersichtlich gewesen und es gab mehrere Probleme:

  1. Der Auslöser war, die falsch angezeigte Nummer von Coman, wodurch sich dieser nicht angesprochen fühlte.
  2. Bei dem Doppelwechsel wurden die Wechsel nicht wie angezeigt vollzogen. Angezeigt bzw. geplant war, glaube ich, Sabitzer (18) für Coman (29/11) und Süle (4) für Tolisso (24). Als Tolisso das Spielfeld verlassen hat, ging Sabitzer statt Süle auf das Feld.
  3. Und jetzt folgt auch das nächste Problem: Der 4. Offizielle, der die Auswechselungen überwacht, muss wohl unaufmerksam gewesen sein. Er hat wohl mitbekommen, dass die 24 runter ging, aber irgendwie verdrängt, dass bereits die 18 das Feld betrat. Die 18 brauchte schließlich das Go vom 4. Offiziellen, um das Feld betreten zu dürfen. Er sah, dass die 4 noch neben ihm stand, und schickte Süle darauf hin aufs Feld, weil angezeigt war ja 4 für 24 und eben nicht 18 für 24.

Es gibt 2 mögliche Normen, die in diesem Fall anzuwenden sind. Zum einen wäre es § 17 Abs. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) und zum anderen die Regel 3 der Fußballregeln.

§ 17 Abs. 4 RuVo besagt, dass wenn nicht-spiel- oder einsatzberichtigte Spieler eingesetzt werden, dass das Spiel mit 0:2 bzw. 2:0 für den Gegner gewertet wird. Meiner Ansicht nach, geht es aber in dem Spiel nicht um die Frage, ob der Spieler spiel- oder einsatzberichtigt war. Alle Spieler auf dem Spielerbogen sind grds. spielberechtigt, sofern diese nicht gesperrt sind. Von den Bayernspielern auf dem Spielerbogen war keiner gesperrt, demnach waren alle spielberechtigt.

Jetzt könnte man meinen, Coman wäre nicht mehr einsatzberechtigt gewesen, da er ausgewechselt werden sollte. Grundsätzlich stimmt das, aber da die 29 angezeigt wurde, wäre der Spieler, der gar nicht gespielt hat, nicht mehr einsatzberechtigt gewesen. Coman mit der 11 war hingegen weiter einsatzberechtigt, da seine Nummer nicht angezeigt war oder er nicht des Feldes verwiesen wurde.

Da alle Bayernspieler spiel- und auch einsatzberechtigt waren, greift § 17 Abs. 4 RuVo nicht. Demnach keine Spielwertung gegen den FCB bzw. zugunsten des SC Freiburg.

Regel 3 hingegen beschreibt, wie bei überzähligen Spielern zu verfahren ist. Der überzählige Spieler war Coman, da sowohl Süle als auch Sabitzer mit Zustimmung das Feld betreten hatten. Der Schiedsrichter hätte in dem Fall das Spiel nicht fortsetzen dürfen.

Das DFB Sportgericht wird sich jetzt mit der Frage beschäftigen, welche Norm wie auszulegen und anzuwenden ist, und wie viel Einfluss Coman in den 17 Sekunden und ohne Ballkontakt auf das Spielgeschehen hatte.

Meiner Meinung nach ist das Spiel auch weiterhin für den FCB zu werten.

Wie das Gericht aber letztendlich entscheiden wird, kann man nicht vorher sehen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ganz sicher kann sich der FC Bayern nämlich nicht sein. Problematisch wird es, wenn das Gericht den Spielerwechsel erst in der Unterbrechung nach den 17 Sekunden als durch- und ausgeführt ansieht. Denn dann hätte der FCB einen 4. Wechselslot genutzt, der eindeutig untersagt ist. In diesem Fall hätte das Gericht keine andere Wahl, als das Spiel gegen den FCB zu werten.

Die Einspruchsentscheidung des SC Freiburg finde ich trotzdem gut. Denn es könnte einen Präzedenzfall schaffen, wie sowas bei zukünftigen ähnlichen Fällen zu handhaben ist. Es geht nämlich um eine Grundsatzentscheidung und um Rechtssicherheit für die Zukunft.

Falsch finde ich jedoch, dass der SC Freiburg das Zepter des Handelns in der hatte. Der DFB sollte bei solchen Fällen selbständig tätig werden.

Im Oktober 2019 spielte Holstein Kiel gegen meinen VfL Bochum auch mal für einen kurzen Moment mit 12 Mann, als ein Kieler Auswechselspieler den Ball vor Erreichen der Torauslinie stoppte. Hier gab es Strafstoß für den VfL und Gelb für den Kieler Spieler. Am Ende hat Kiel doch gewonnen und es blieb bei der Wertung. Allerdings hat der VfL damals auch kein Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt.

Woher ich das weiß:Hobby – Dauerkarteninhaberin & Vereinsmitglied seit über 20 Jahren

AndreaGeb2004 
Beitragsersteller
 06.04.2022, 16:08

Danke, klasse Hinweise auf die verschiedenen Regelauslegungen und möglichen Entscheidungen des angerufenen DFB-Sportgericht. Auch die Meinung, dass es richtig war, dass der SC Freiburg Einspruch eingelegt hat, um eine solche Entscheidung evtl grundsätzlich für die Zukunft zu erörtern und zu klären.

Nochmal danke für die für mich ausserordentlich gute und verständliche Antwort.

1
Andere Lösung

Die Spielwertung wird bleiben, Bayern wird wegen der Falschanzeige der Nummer des auszuwechselnden Spielers aber eine Strafe bekommen.

Das Spielergebnis bleibt bei 4:1 für Bayern

Hi, AndreaGeb2004.⚽️

Darüber mache ich mir keine Gedanken, denn das Spiel wird weder wiederholt, noch werden Bayern die Punkte aberkannt.

Das wäre nämlich eine Regelung, die nirgends verankert ist, also kann man das einfach nicht so ändern.

Sollte es eine neue Regelung darüber geben, so würde die relevant für die Zukunft, aber nicht für das, was vergangen ist.

Mit sportlichen Grüßen, Renate. ⚽️


Renate2804  06.04.2022, 18:33

Hallo, AndreaGeb2004. Vielen Dank für deine Bewertung. ⚽️

0
YvonneM2508  06.04.2022, 15:19
Das wäre nämlich eine Regelung, die nirgends verankert ist

Naja, so ganz stimmt das nicht. Auch wenn ich selbst der Meinung bin, dass das Spiel weiterhin für Bayern gewertet werden muss, geht es um die Normenauslegung. Das Gericht könnte nämlich den Wechselzeitpunkt zugrunde legen.

Wenn das Gericht den Spielerwechsel erst in der Unterbrechung nach den 17 Sekunden als durch- und ausgeführt ansieht, hätte der FCB einen 4. Wechselslot genutzt, der eindeutig in den Regeln untersagt ist. In diesem Fall hätte das Gericht keine andere Wahl, als das Spiel gegen den FCB zu werten.

1
Das Spielergebnis bleibt bei 4:1 für Bayern

Der Wechselfehler lag eindeutig vor. Das Spiel müsste meines Wissens somit 3:0 für Freiburg gewertet werden.

Und ich bin mir sicher, dass dem auch so wäre, würde der Gegner Augsburg, Mainz oder Bochum heißen. Aber er heißt nunmal Bayern München. Das Ergebnis wird daher nicht korrigiert.


edgar1279  06.04.2022, 08:16

Um dich zu zitieren:

Das sagt überhaupt gar nichts aus. Nur das Regelwerk sagt etwas aus. 

Du widersprichst dich selber

2
simonpeters1979  06.04.2022, 19:11
@edgar1279

Bitte kläre mich auf. Ich kann den Widerspruch nicht erkennen.

Einmal sage ich, dass die persönliche Meinung von Fans bei der Umsetzung des Regelwerks keine Rolle spielt.

Und ein weiteres mal sage ich, dass ein Sportgericht den Bayern traditionell keine Punkte abziehen wird.

Beide Aussagen stehen in keinem direkten Zusammenhang. Welchen Widerspruch hast Du erkannt?

0
Das Spielergebnis bleibt bei 4:1 für Bayern

Es ist richtig und wichtig, dass Freiburg protest einlegt damit das Thema aufgerollt wird.

Aber ich denke nicht, dass es was am Ausgang ändern wird.

Woher ich das weiß:Hobby – seit 15 Jahren Fan. Sehr oft im Stadion ⚽