Wiederrufsrecht auf Carsharing-Vertrag?
guten Tage, habe ich ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht auf ein online abgeschlossenen Car-Sharing vertrag (Grüne Flotte)? In den AGB finde ich hierzu nichts und auf rückfrage der anbieter gestattet dies nicht. Ich habe jedoch gesehn dass es bei anderen anbietern ein Wiederrufsrecht gibt, müsste dies nicht bei allen Car-sharing portal gleichgültig sein; da auf EU-Ebene geregelt?
vielen dank!
Mir gehts auch um die zusatzversicherung die in dem Rahmen angeschlossen wurde
1 Antwort
- Dienstleistungsvertrag: Carsharing ist in erster Linie eine Dienstleistung. Während bei Kaufverträgen über das Internet oft ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt dies für Dienstleistungsverträge nicht in gleicher Weise.
- Sofortige Nutzung: Carsharing-Verträge ermöglichen oft eine unmittelbare Nutzung des Fahrzeugs. Sobald Sie das erste Mal ein Auto gebucht und genutzt haben, ist die Leistung bereits erbracht, was ein Widerrufsrecht erschwert.
- Individuelle Vertragsgestaltung: Carsharing-Anbieter können ihre Vertragsbedingungen weitgehend selbst gestalten. Solange diese Bedingungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind sie grundsätzlich zulässig.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens sind maßgeblich für die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Wenn in den AGB der Grünen Flotte kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, ist dies grundsätzlich bindend.