Hallo liebe Mitglieder,
ich möchte mich an die Bauzeichner, Architekten oder sonst Wissende wenden: Ich bin gerade dabei, eine Bauvoranfrage zu erstellen. Es geht um ein Wohnhaus, das voraussichtlich gebaut werden soll. Neben dem Wohnhaus soll sich eine Garage mit Carport befinden. Ich habe meine Geschosse jeweils auf den Lageplan gezeichnet, damit man sehen kann, wo das Gebäude platziert wird. Nun weiß ich, dass man das Gebäude eigentlich schraffieren muss mit Volllinien in 45°. Eine Kollegin meinte zu mir, man macht diese Schraffur eigentlich bloß beim EG. Stimmt das, oder muss ich die Schraffur auch im anderen Geschoss noch einzeichnen? Wie sieht es aus mit der Garage? Die Garage mit Carport, so habe ich nachgelesen, muss auch schraffiert werden, da es sich um ein Nebengebäude handelt, und zwar mit geraden Volllinien. Wenn ich da nun aber die Schraffur hineinsetze, wird es recht unübersichtlich, da ich schon die geplanten Umrisse und Wände der Garage eingezeichnet habe. (Auf der Höhe jenes Geschosses, wo die Garage mit Carport dann stehen soll) Muss ich trotzdem diese Schraffur setzen oder überhaupt eine?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. :)