Wie wird mein Urlaub geregelt beim Minijob?
Hallo alle zusammen,
Ich Arbeite neben der Schule bei McDonal's um mir meinen Führerschein zu Finanzieren. Nun hab ich eine Frage zu meinem Urlaub. Und im Internet nicht's dazu gefunden. So wie ich es meine.
Ich arbeite nur von Freitag bis Sonntag und habe 1x im Monat ein Wochenende frei. Habe am 01.06.2017 Angefangen. Laut meinem Urlaubsschein habe ich noch 15 Tage Urlaub. Diese worden jetzt aufgeteilt. Aber nicht von Freitag auf Sonntag, sondern Montag bis Freitag (alle 15 Tage). Das heißt das ich 3 Wochenenden Urlaub hätte. Ich arbeite ja nur von Freitag auf Sonntag, da sollte ich doch eigentlich länger Urlaub haben. Ich meine Insgesamt arbeite ich nur 9 Tage im Monat. Kann mir das bitte jemand erklären wie das ist?
Mfg Knife sry für meine Rechtsschreibfehler ;)
2 Antworten
Ich kann komplett daneben liegen aber ich meine bei Schüerjob bei diesen Arbeits + Freizeiten eher garnicht.
Aber frag einfach mal nach. Die beste Auskunft kommt beim Arbeitgeber selbst
Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der
gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag)
ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten
Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber
pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen
leistet.
Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)
Arbeitet ein Minijobber nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur
acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu, auch wenn er zehn Stunden in der Woche
insgesamt arbeitet.
Gewähren Sie als Arbeitgeber Ihren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche, dürfen Sie Ihre Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligen. Diesen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.
Passt alles. Zu erwähnen sei noch, dass der Anspruch in der Systemgastronomie gerne unter den Tisch gekehrt wird. Haste Glück, dasses bei Dir anders ist...