Wie wird Berufsschulzeit auf Arbeitszeit gerechnet?

1 Antwort

Nein, es gibt da keine anderweitigen Regelungen.

Die Ruhezeit beträgt nach Paragraph 5 Abs. 1 ArbZG 11 Stunden. Diese Regelung ist nach Paragraph 10 Abs. 2 BBiG und Paragraph 2 Abs. 2 ArbZG auch auf Ausbildubgsverhältnisse anzuwenden.

Nach Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG erfolgt eine Freistellung des Azubis für die Teilnahme an der Berufsschule. Das heißt, die Arbeitszeit läuft, du wirst lediglich aber von der Arbeitsleistung freigestellt.

Bei enger Auslegung des Paragraphen 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ist dann auch fraglich, ob und wie weit die Wegezeiten eventuell noch Einfluss auf die Ruhezeit haben, sodass ggf. auch die 21:00 Uhr kritisch werden könnten.