Wie wird Berufsschulzeit auf Arbeitszeit gerechnet?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin 18 Jahre alt, und bin aktuell in der Ausbildung. Ich möchte nebenbei ein Nebenjob machen, und würde dort in der Gastronomie vor allem sonntags arbeiten. Montags habe ich Berufsschule ab 8:00 Uhr. Ich muss ja eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten, also dürfte ich sonntags bis maximal 21:00 Uhr arbeiten… Oder wie ist das mit der Berufsschulezeit? Ist es dort okay, wenn ich auch länger arbeiten würde, beispielsweise bis 23:00 Uhr?
1 Antwort
Nein, es gibt da keine anderweitigen Regelungen.
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraph 5 Abs. 1 ArbZG 11 Stunden. Diese Regelung ist nach Paragraph 10 Abs. 2 BBiG und Paragraph 2 Abs. 2 ArbZG auch auf Ausbildubgsverhältnisse anzuwenden.
Nach Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG erfolgt eine Freistellung des Azubis für die Teilnahme an der Berufsschule. Das heißt, die Arbeitszeit läuft, du wirst lediglich aber von der Arbeitsleistung freigestellt.
Bei enger Auslegung des Paragraphen 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ist dann auch fraglich, ob und wie weit die Wegezeiten eventuell noch Einfluss auf die Ruhezeit haben, sodass ggf. auch die 21:00 Uhr kritisch werden könnten.