Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei für einen Mittelfinger auftaucht?
Ich bin 14 w und bin heute mit meinem Vater zu meinen Großeltern gefahren. Ein Auto weiter fuhr ein Fahradfahrer, der langsam auf der Straße fuhr. Mein Vater hat gehupt und das Auto vor uns konnte vorbei. Mein Vater hat dann dem Fahradfahrer gesagt das er auf dem Radweg zu fahren hat, während ich den Mittelfinger gezeigt habe. Der Fahradfahrer ist uns dann gefolgt und als wir ankamen und ausstiegen hat er gesagt, dass er die Polizei ruft. Ich habe gelogen dass ich unter 14 sei ( ich bin auch eher klein ) und dass er deswegen die Polizei nicht rufen kann. Schließlich als wir ins Haus gingen hat mein Großvater beobachtet dass er Bilder von Haus und Namenschild gemacht hatte. ( wahrscheinlich auch von unserem Auto ) Dann hat er angefangen zu telefonieren.
Ich hatte vergessen dass es eine Straftat ist den Mittelfinger zu zeigen. Im Internet steht dass man bis zu 4.000 Euro zahlen muss und das es auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geben kann. Werde ich extra bestraft weil ich gelogen hatte? Ich bin ja noch in der Schule und verdiene gar kein Geld. Meine Elter haben auch kaum Geld, wir sind Hartz IV Empfänger. Muss ich mit 14 in den Knast, weil ich den Mittelfinger gezeigt habe? Ich habe echt Angst, und auch darum dass meine Familie Ärger kriegt für etwas was ich gemacht habe.
6 Antworten
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Sehr unwahrscheinlich
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4000 Euro oder 1 Jahr Knast werden es nicht werden, aber etwas auf die Finger wäre angebracht.
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Die Polizei wird eher nicht aktiv wegen dem Mittelfinger, sondern wegen der Nötigung, die dein Vater als Autofahrer begangen hat.
Mein Vater hat gehupt
Mein Vater hat dann dem Fahradfahrer gesagt das er auf dem Radweg zu fahren hat
Wenn die Straße keine Kraftfahrstraße ist (auf der Fahrräder verboten sind), darf der Radfahrer sehr wohl auf der Straße fahren. Er muss nichtmal rechts am Rand fahren, sondern darf in der Mitte der Fahrbahn fahren.
Dein Vater darf überholen, wenn dies sicher ist. Er muss dabei einen Seitenabstand zum Radfahrer von 1,5 m einhalten. Ist dies nicht möglich, darf er nicht überholen. Sondern muss hinter dem Radfahrer bleiben. Er hat auch nicht zu hupen.
Ich wundere mich immer wieder, wie viele Autofahrer in der Fahrschule entweder gepennt haben, oder ihren Führerschein offenbar im Lotto gewonnen haben. Vielleicht gibt es auch Länder, wo man nur nen Geldschein auf den Tisch legen muss, und man bekommt den Führerschein. Ich weiß es nicht.
Kann mir jedenfalls nicht erklären, wo diese eklatanten Wissenslücken bezüglich Radfahrern und Verhalten im Straßenverkehr herkommen. Das lernt man alles in der Fahrschule!
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Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer
Rechtsfahrgebot gilt bei Straßen mit mehreren Spuren und bezieht sich darauf, dass man auf der rechten Spur fahren soll.
Es gibt kein "Rechtsfahrgebot innerhalb der Spur", so ein Blödsinn. Autofahrer können nicht einfach innerhalb der Spur eine neue Spur aufmachen (Auto links, Radfahrer rechts) -> das ist hochgradig gefährlich. Eine Spur ist eine Spur. Fahrzeuge haben hintereinander zu fahren, außer bei einem Überholvorgang.
Entweder, du kannst sicher überholen mit genug Seitenabstand (wenn kein Gegenverkehr kommt) oder du musst hinter dem Radfahrer bleiben.
Lernt man alles in der Fahrschule. Ich verstehe nicht, wo die Vorstellung herkommt, auf der Straße gelte das "Recht des Stärkeren" und Radfahrer hätten sich irgendwie Autos unterzuordnen. Das steht nirgendwo in der StVO.
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Ich verstehe nicht, wo die Vorstellung herkommt, auf der Straße gelte das "Recht des Stärkeren" und Radfahrer hätten sich irgendwie Autos unterzuordnen. Das steht nirgendwo in der StVO.
-> Das hat auch keiner behauptet, oder? Also heule nicht herum!
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Hast du nicht grade etwas von "Rechtsfahrgebot innerhalb der Spur" gefaselt?
Eine solche Regel gibt es nicht. Wenn du Auto fährst, und vor dir fährt ein lahmer Radfahrer in der Mitte der Spur, hast du Pech gehabt.
Das rechtfertigt kein Hupen, kein Drängeln, kein "Fenster runter" und den Radfahrer anschnauzen. Du hast hinter dem Radfahrer zu bleiben, so lange, bis du sicher überholen kannst (mit 1,5 m Seitenabstand).
"Recht des Stärkeren" gibts im Wilden Westen, aber nicht auf Deutschlands Straßen.
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Es gibt kein "Rechtsfahrgebot innerhalb der Spur", so ein Blödsinn.
oh doch, siehe hier
Rechtsfahrgebot §2 (2) StVO - Grenzen der Interpretation (sichtfahrgebot.de)
§2 StVO ist mit "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" betitelt. Dort in Absatz 2 steht, in der Fassung vom 01.September 2009:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Der Gesetzgeber meint mit dem möglichst weit rechts, soweit rechts, das alle anderen Rechtsnormen erfüllt sind. Diese Rechtsnormen ergeben sich insbesondere aus § 1 (2) der StVO:
StVO § 1 Grundregeln
Fassung: 1970-11-16
(1) [...]
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
"Ich muss soweit rechts fahren, wie es mir gefahrlos und ohne eigene Behinderungen möglich ist und darf den übrigen Verkehr nicht unnötig behindern"
Entsprechend dieser Auslegung haben Gerichte Entscheidungen gefällt die mit wenigen Ausnahmen 80-100 cm zum Fahrbahnrand, Bordsteinen und Fußgängern als angemessen sehen. Zu parkenden Fahrzeugen wird Türbreite (1 - 2 m) eingefordert, auch wenn im Falle einer Kollision der unachtsam die Tür öffnende Kraftfahrer die Hauptschuld trägt.
Einzig bei äußerst dichtem Verkehr kann ein geringerer Abstand zu parkenden Autos statthaft sein. So fordert das OLG Celle zwar nur 40 cm Abstand bei hoher Verkehrsdichte, mehr sind aber selbstverständlich zulässig und notwendig, wenn man die Gefährdung durch unachtsam geöffnete Autotüren vermeiden möchte.
Fährst du als Radfahrer zwar auf der rechten Spur ( oder einzigen Spur), aber am linken Rand, könntest du als Radfahrer Probleme bekommen.
Lernt man alles in der Fahrschule.
eben. Deshalb ärgerlich, das alles für dich hier wiederholen zu müssen.
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Hast du nicht grade etwas von "Rechtsfahrgebot innerhalb der Spur" gefaselt?
Wie schreibst du in deinem Profil
- Grundlegende Manieren und Respekt kann man von Jedem erwarten.
Halte dich gefälligst an das, was du von anderen verlangst.
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Fährst du als Radfahrer zwar auf der rechten Spur ( oder einzigen Spur), aber am linken Rand
Wer sprach denn vom linken Rand?
-> Das hat auch keiner behauptet, oder? Also heule nicht herum!
Dito. Heul nicht rum. Erfinde vor allem keine Sachen.
Und zitiere keine weiteren Paragraphen, wenn es schon an §1 der StVO scheitert:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Dichtes Auffahren, Hupen, Drängeln und Radfahrer mit zu geringem Seitenabstand zu überholen, ist ein klarer Verstoß dagegen.
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Halte dich gefälligst an das, was du von anderen verlangst.
Dito. Halte dich an §1 StVO (verstehe diesen Paragraph erstmal), dann reden wir weiter!
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Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass ein Radler durch die Gosse fahren muss.
Ein Seitenabstand von 0,7 bis 1m ist korrekt. Bei parkenden Autos sogar mindestens 1m. Stets gemessen vom rechten Lenkerende.
Durchschnittliche Straßenbreite nach Regelwerken in D ist 2,75-3,75 m.
Das bedeutet, dass der Radler durchaus 1m + 0,8m (Lenkerbreite) einnimmt. Das wirkt auf manche dann schnell wie "der fährt in der Mitte, da in schmalen Straßen links nur noch 1m bis zur Mittellinie übrig ist.
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P.S.
Wenn die Straße keine Kraftfahrstraße ist (auf der Fahrräder verboten sind), darf der Radfahrer sehr wohl auf der Straße fahren.
Nicht unbedingt
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Selbst wenn dies beim Fragesteller der Fall gewesen wäre, rechtfertigt das keine Nötigung. Der Autofahrer ist kein Polizist. Er hat dem Radfahrer nicht zu sagen, wo dieser zu fahren hat. Erst recht nicht hat er zu hupen, zu drängeln und zu schimpfen.
Er hätte die Polizei rufen können, wenn der Radler ein solches großes Hindernis dargestellt hätte. Wir sind nicht im Wilden Westen, wo man das Recht selbst in die Hand nimmt.
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Es liegt keine Bötigung vor, wenn vom Radfahrer verlangt wird sich an die Regeln zu halten. Im Gegenteil, das Geschrei nach der Polizei könnte für den Radfahrer Probleme nach sich ziehen.
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Es liegt keine Bötigung vor
Da hast du recht. Ich wüsste allerdings auch nicht, was das sein soll.
wenn vom Radfahrer verlangt wird sich an die Regeln zu halten
Selbiges wird vom Autofahrer verlangt. Der Autofahrer fährt hinter dem Radfahrer, und ist zudem stärker (motorisiert). Er hat also Rücksicht zu nehmen. §1 StVO.
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Da hast du recht. Ich wüsste allerdings auch nicht, was das sein soll.
So, und jetzt ist es gut, nicht auf diesem Niveau.
Igno
Auf derartig unterirdischem Niveau führe ich keine Diskussion.
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Es gibt da etwas, das nennt sich "charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs". Des Weiteren gibt es eine Regel: Wenn man stark emotionalisiert ist, soll man kein KFZ bedienen -> Lernt man auch in der Fahrschule. Das dient der Sicherheit aller.
Wenn sich jeder an diese Regel halten würde, würden wir hier gar nicht solche Diskussionen führen müssen. Dann gäbe es keine drängelnden hupenden Autofahrer, die aus einer völligen Nichtigkeit heraus (Zeitersparnis 10 Sekunden?) Radfahrer nötigen.
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Das bestreitet ja auch keiner, am allerwenigsten ich. Ich habe nur die verkehrsrechtliche Lüge von Mork77 richtiggestellt.
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Lüge
Eine Lüge ist, wenn man vorsätzlich die Unwahrheit sagt (nicht aus Unwissen). Auf einer Ratgeberplattform lernt jeder ständig etwas dazu, oftmals aufgrund von Wissenslücken.
Entscheidend ist, ob man offen für neues Wissen ist, und gern dazu lernt. Ich für meinen Teil sage: Ja. Ich bin offen für neues Wissen und lasse mich jederzeit gern korrigieren.
Ob Mork77 dies auch ist, dahinter setze ich mal ein Fragezeichen.
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Gleich 0
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Selbst wenn die Polizisten den nicht auslachen,
Das Ermittlungsverfahren würde vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, außer, ihr beiden hättet schon ne Menge auf dem Kerbholz.
Dann könnte auch ganz schnell ein Fall öffentlichen Interesses draus werden
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Das Beknackte ist nur, dass gar nicht die Öffentlichkeit entscheidet, ob ein Fall von "öffentlichem Interesse" ist.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Polizei wird nicht aktiv wegen dem Mittelfinger, sondern wegen des Verkehrsverstoßes, den der Autofahrer (Vater) begangen hat. Wenn er Pech hat, hatte der Radfahrer eine Dashcam (vorne, hinten am Rad). Wird heutzutage immer üblicher.
Dann flattert bald ein ordentlicher Bußgeldbescheid ins Haus, oder noch mehr.
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Wo hat der Vater einen Verkehrsverstoß begangen?
Wenn, sofern die Schilderung richtig ist, der Fahrradfahrer.
Der einzige Verkehrsverstoß, der lt Schilderung dem Fahrer zur Last gelegt werden könnte, wäre hupen, aber da das in diesem Fall ein Alarmsignal war auch legal.
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Die Person schient einer dieser militanten Fahrradfahrer zu sein die meinen, Regeln gelten nur für andere.
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Geringfügigkeit heißt, der Sache nicht weiter.
Für dich cringes verhalten bei ner Kleinigkeit.
Auf dem Kerbholz, würde in dem Kontext heißen, dass ihr, bzw dein Vater, ist ja wohl sein Kennzeichen, nicht deins, polizeibekannt ist
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Es scheiter im Zweifelsfall schon an Aussage gegen Aussage. Weitere Zeugen gibt es ja wohl nicht.
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Dashcam. Zwar illegal, wird aber zugelassen.
Wenn die Aussage von FS korrekt wäre, könnte sich mit richtigem Anwalt der Fahrradfahrer warm anziehen
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Bleibt der Stinkefinger. Aber wenn der nicht auf der Dashcam zu sehen ist...
Fahrradfahren auf der Straße - Fahrrad-Verkehrssicherheit 2024 (bussgeldkatalog.org)
Er muss nichtmal rechts am Rand fahren, sondern darf in der Mitte der Fahrbahn fahren.
-> doch, muss er. Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer.
Kann mir jedenfalls nicht erklären, wo diese eklatanten Wissenslücken bezüglich Radfahrern und Verhalten im Straßenverkehr herkommen. Das lernt man alles in der Fahrschule!
-> Du anscheinend nicht.