Wie viele Tage zuvor muss eine Klausur angesagt werden?
Hallo liebe Community, Ich bin in der zwölften Klasse in einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Wir bekommen unsere Klausurpläne immer am Anfang des Schuljahres (oder mal ein zwei Wochen später). Die Klausuren für Sport (zweistündig) waren in diesem Plan nicht enthalten. Unsere Lehrerin musste nun einen Termin auswählen und die Klasse hat abgestimmt. Die Klausur wird jetzt in einer Woche geschrieben. Mir ist das zu kurzfristig, da ich in der Zeit noch eine Geschichtsklausur schreibe, für die ich lernen muss und einen Vortrag in Biologie halte (45 min) der auch noch nicht fertig vorbereitet ist. Da Sport bei uns ein sehr lernaufwändiges Fach ist hätte ich gerne mehr Zeit zum vorbereiten. Ich habe mal gehört, das eine Klausur mindestens 2 Wochen vorher angekündigt werden muss, ansonsten darf man den Termin verweigern und später nachschreiben. Wie sieht es in meinem Fall aus? Ist das alles okay so, oder darf ich einen Nachschreibe-Termin beantragen? -Lg Pai262
3 Antworten
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Nach der mecklenburgischen Prüfungsverordnung für Sekundarstufe II/Oberstufe, AbiPrüfVO MV in §5 "Leistungsnachweise" Abs. 3:
Klausuren müssen 5 Unterrichtstage vorher ankündigt werden.
1 Klausur darf am Tag geschrieben werden, in der Qualifikationsphase bis zu 3 Klausuren pro Woche. In der Abiturprüfungsphase sollen in der Regel nicht mehr 2 Klausuren pro Woche stattfinden (ACHTUNG "sollen" heißt nicht müssen und "in der Regel" heißt nicht immer) , in Ausnahmefällen (z.B. Nachschreibtermine) sind bis zu 4 Klausuren die Woche möglich.
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Oh, da ist ein wichtiges Wort verloren gegangen.
...nicht mehr als 2 Klausuren pro Wochen sollen in der Regel in der Abiturprüfungsphase geschrieben werden.
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Bei uns in bayern sind es zwei wochen:) schau aber am bestej in der schulordnung nach
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An eurer Schule wird es vielleicht so gemacht, weil die Lehrer das mal so entscheiden haben oder der Direktor sie dazu angewiesen hat, aber das bayerische Schulrecht sagt etwas anderes und daher kannst du nicht auf deine 2 Wochen bestehen.
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern, Gymnasialschulordnung GSO, § 54 "GROSSE LEISTUNGSNACHWEIS", Abs. 4:
"Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden." (zwischen dürfen und sollen besteht ein Unterschied)
§ 55 "KLEINE LEISTUNGSNACHWEISE", Abs. 2.1.:
"Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt..."
Abs 2.2.:
"Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt..."
Abs.2.3.:
"Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt."
Würdest du, wie die Fragestellerin meint, auf dein vermeintliches Recht der 2 Wochen beharren, eine Teilnahme verweigern und die Arbeit später wiederholen wollen, greift GSO §54 Abs. 8
"Die freiwillige Wiederholung von Schulaufgaben ist nicht zulässig".
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Eine Klausur muss gar nicht angekündigt werden
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Nun eine Klausur und ein Test werden ja auch anders gewertet. Wärend der Test mit in die mündliche Note hineingerechnet wird ergibt auch die schriftliche Note nur aus den Klausuren, sie haben somit eine höhere Wichtigkeit und auch ihre Anzahl usw sind zentral festgelegt
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So war es bei mir jedenfalls immer. Der Lehrer nannte es dann einfach "Test"