Wie viele Fehltage darf man während der Erzieherausbildung haben?
Moin, ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie viele Fehltage man während der 3-Jährigen Erzieherausbildung haben darf? MFG
2 Antworten
Am besten so wenig wie möglich.
Erhöhte Fehlzeiten während der Berufsausbildung können dazu führen, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht erteilt werden kann.
Die Kriterien für die Zulassung zur Prüfung sind im § 43 (BBiG) definiert: Der Auszubildende muss die Ausbildungszeit durchlaufen, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt haben. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein.
Das Durchlaufen der Ausbildungszeit darf nicht nur kalendarisch erfolgen, sondern der Auszubildende muss auch tatsächlich anwesend gewesen sein. Bei Fehlzeiten über 10 % gilt die Ausbildungszeit als noch nicht zurückgelegt. Ein Zulassungsanspruch besteht aber trotz höherer Fehlzeiten, wenn gleichwohl das Ausbildungsziel erreicht ist oder die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Um dies im Einzelfall prüfen zu können, benötigt die IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung folgende Unterlagen:
- detaillierte Fehlzeitenstatistik über die gesamte Ausbildungszeit, untergliedert in Theorie und Praxis sowie in entschuldigt oder unentschuldigt
- Berufsschulzeugnisse
- Einschätzung des Ausbildungsbetriebes/ Bildungsträgers über Ausbildungs- und Leistungsstand
- Stellungnahme des Azubis zu den Fehlzeiten mit Nachweis der nachgeholten Ausbildungsinhalte
- Vollständig geführte und vom Ausbilder kontrollierte Ausbildungsnachweishefte aller drei Ausbildungsjahre
Sollte die Kammer die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben halten, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung.
Bereits bei Bekanntwerden hoher Fehlzeiten des Auszubildenden ist es notwendig darüber zu entscheiden, ob und wie die verpassten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden können. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit zur Erreichung des Ausbildungsziels kann nach § 8 BBiG auf Antrag des Auszubildenden zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung erfolgen. Dies ist sicher sinnvoll, wenn bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung abzusehen ist, dass auf Grund hoher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.
Also ich darf im SPS 1 insgesamt 50 Fehltage haben, davon sind 30 Tage Urlaub und 20 Krankheitstage. Jedoch hängt es immer von der Schule ab, wie viele Fehltage du haben darfst.