Wie viele Fahrstunden wären nötig, um in die Praktische Prüfung teilzunehmen?
Hallo!
Bin 21 Jahre alt und besuche seit ca. 2.August die Fahrschule. Die Pflicht Theoriestunden habe Ich erfolgreich absolviert sowie die Theorieprüfung beim zweiten Male mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Nun mache Ich seit einigen Wochen meine Fahrstunden. Bisher bin Ich 3x gefahren (45 Min), und 2x (90 Min - Doppelstunde) sowie heute wird es die 6.Fahrstunde (ebenso 90 Min - Doppelstunde). Trotz, dass Ich öfters den "Innenspiel, Außenspiegel und Schulterblick sowie selten das Blinken vergesse" fühle Ich mich derzeit noch gut beim fahren. Wann ungefähr sollte Ich mit der Praktischen Prüfung beginnen? Wir sind ab dem 4-5 Fahrstunde mehrfach durch's Autobahn gefahren sowie über Landstraße und normale Stadtverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ich kenne es eigentlich so, dass dein Fahrlehrer dir Bescheid gibt, wann du so weit bist. Der hat ja Erfahrung und kann das gut einschätzen.
Ausserdem muss der Fahrlehrer einen ja auch zur Prüfung anmelden.
Allzeit gute Fahrt.
Du hast verpflichtend 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn und 3 Beleuchtungsfahrten bei Dunkelheit), bevor du diese nicht hast, kannst du keine praktische Prüfung ablegen, denn die 12 Sonderfahrten sind nach der Fahrerlaubnisverordnung Pflicht. Dazu kommen noch die normalen Übungsstunden, bei diesen gibt es keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl, allerdings solltest du nicht zu früh in die praktische Fahrprüfung gehen und lieber ein paar mehr Übungsstunden nehmen, denn mit jeder Wiederholungsprüfung wird erneut die Prüfungsgebühr, die mehr als 180 Euro betragen kann, erneut fällig. Du bist also günstiger, wenn du 2 oder 3 Übungsstunden mehr nimmst und direkt bestehst.
Das waren wohl eher Übungsstunden als Pflicht und da können noch jede Menge kommen bevor es an die Pflicht geht .
12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben
Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In vielen Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden.
Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf.
Pflichtfahrstunden PKW5 Fahrstunden - Überland
4 Fahrstunden - Autobahn
3 Fahrstunden - bei Dunkelheit
Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft.
Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten).Außerdem entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind.
Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.