Wie viel gemeinsame Zeit nach dem Tod?

6 Antworten

Mein Vater ist auch zu Hause gestorben. Die Leichenschau des Arztes fand erst 4 Stunden danach statt. So lange saßen wir mit ihm im Wohnzimmer. Ich fühlte mich da sehr unwohl und wir waren alle froh, dass er endlich vom Bestatter geholt werden könnte

Aber rechtlich ist eine Totenwache, so nennt sich das, möglich. Je nach Bundesland 24 bis 48 Stunden , dann muss der Bestatter geholt werden.

Das mit dem Vermieter ist die Frage, ob der das verbieten kann.

Es weiss doch aber keiner, wann der Opa verstirbt. Bis der Vermieter das mitkriegt, ist der Opa doch schon weg. Einfach niemanden was sagen.

Deine Mutter sollte sich mal mit dem Bestatter unterhalten, der kennt sich mit so was aus. Vielleicht kann sie auch beim Bestatter helfen beim Waschen anziehen etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaube, eine Leiche muss innerhalb von 36 Stunden, nachdem der Arzt den Todesfall festgestellt hat, von zu Hause abgeholt werden.

Ihr solltet das dann mlt dem beauftragten Bestatter abklären, wann das Unternehmen den Opa abholt.

Hat denn ein Arzt den Tod der Oma protokolliert? Normalerweise rufen die Ärzte, die den Tod diagnostizieren, von sich aus ein Beerdigungsinstitut an. Es ist ungewöhnlich, wie es bei Euch gelaufen ist. Ich bin auch kein Anhänger von Privatwaschung.


petrapetra64  20.06.2024, 11:23

bei meinem Vater mussten wir den Bestatter selbst anrufen. Aber ich glaube der Arzt war noch da und wollte hören, dass ich mit denen telefoniere

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Vorab mein Beileid. Und ich finde es schön, dass deine Mama sie selbst waschen und zurecht machen wollte. Das war früher Gang und Gäbe, dass man die Toten zu Hause aufbahrte und sie dann von dort zur Beerdigung abgeholt wurden.

Ich kenne das noch von meiner Kindheit, so mit dem Trauerzug.

Man hat in dieser schweren Zeit ja auch nicht die Kraft, um auch noch mit dem Vermieter zu streiten und abzuklären, ob er ein Recht auf diese Einmischung hat.

Was eine Möglichkeit gewesen wäre, den Bestatter zu fragen, ob sie ihre Mutter bei ihm waschen und ankleiden dürfe.

Es ist zwar eine viel kühlere Atmosphäre, als dies zu Hause der Fall gewesen wäre. Aber dennoch hätte dieses liebevolle Ritual der Verabschiedung statt finden können.

Um dies genau zu wissen, wie dies das Mietrecht vorsieht, würde ich mich vor ab beim Mieterschutz informieren. Sie können da exakte Auskunft geben, wie dies das Recht wirklich vorsieht und was zu tun, respektive zu beachten ist.

Wie schön, AnneK8811, dass deine Mutter den Abschied von ihrer Mutter einfühlsam gestalten will!

Ich fürchte allerdings, dass die Zuführung einer verstorbenen Person zum Bestatter zeitlich vorgeschrieben ist.

 Nun frage ich mich, ob es nicht möglich ist, dass u.a. deine Mutter im Bestattungsunternehmen gegenwärtig sein kann.

Deine Oma wird doch wohl in einem Bestattungsraum aufgebahrt, so dass Familienangehörige zugegen sein können.

Mein Beileid und einen liebevoll gestalteten Abschied!