Wie verhält man sich bei einer Insolvenz des gewerblichen Mieters?

3 Antworten

Wurde die Insolvenz schon eröffnet? Gibt es schon einen Insolvenzverwalter? Hat Euch ein solcher ggf. schon kontaktiert? Wird die Apotheke weiter betrieben oder ist schon dauerhaft geschlossen?

Wenn der Betrieb weiter läuft und der Insolvenzverwalter eine Chance sieht zur Fortführung, wird er die aktuelle Miete (nach Insolvenzanmeldung) auf jeden Fall so lange aus der Masse bezahlen, wie der Laden benötigt wird. Also ggf. auch, wenn die Apotheke dauerhaft dicht gemacht wird, aber noch nicht ausgeräumt werden kann. Insofern Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter.

Dieser hat übrigens das Recht, alle Dauervertragsverhältnisse per sofort zu kündigen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Auch, wenn die Verträge Mindestlaufzeiten oder so enthalten sollten. Insofern ist der feste Vertrag bis 2030 für Dich wertlos. Er hatte lediglich dem Apotheker den Verbleib bis dahin gesichert, falls er immer brav gezahlt hätte.

Alle bis zur Insolvenzanmeldung angefallenen Ausfälle kann man als Insolvenzforderungen anmelden. Inwieweit man sich Hoffnung machen darf, dass man noch viel davon sieht, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Insolvenzverfahren kann viele Jahre dauern, bis dann irgendwie noch was verteilt werden kann oder bis man erfährt, dass es nichts mehr gibt.

Schadensbegrenzung: Sobald wie möglich mit dem Insolvenzverwalter die Vereinbarung über die Zahlung der Miete während des Verfahrens treffen.

Abfindung? s. o. - Abschreibung würde es besser treffen.

Hast Du noch eine Kaution? Behalte sie erst einmal ein. Es kann aber gut sein, dass Sie der Insolvenzverwalter nach dem Auszug noch als Teil der Masse einfordert. Dann brauchst Du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt.

Übrigens: Mahnverfahren / Mahnbescheid wäre sowieso nutzlos gewesen, selbst wenn der Apotheker daraufhin noch was bezahlt hätte. Der Inso-Verwalter würde das Geld nun zurück verlangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Inkognito-Nutzer   05.07.2024, 17:43

Ich denke es gibt da vermutlich auch verschiedene Situationen...

Das Problem hier ist nämlich eigentlich ein anderes, Es gibt noch gar keinen Insolvenzverwalter, nur Mietschulden, denn man bedenke, dass im Moment des Beginns des Insolvenzverfahren der Schuldner ebenfalls mit all seinem Privatvermögen haften wird, nun und das wird vermutlich immer noch beträchtlich sein . Ich denke ich lasse mich einfach mal überraschen.

Trotzdem Danke

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Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 19:17
Übrigens: Mahnverfahren / Mahnbescheid wäre sowieso nutzlos gewesen, selbst wenn der Apotheker daraufhin noch was bezahlt hätte. Der Inso-Verwalter würde das Geld nun zurück verlangen.

Echt? Das ist ja'n Ding!

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bwhoch2  28.06.2024, 21:12
@Inkognito-Beitragsersteller

Ist uns schon passiert. 1800 € mit Gerichtsvollzieher erfolgreich eingetrieben. 6 Wochen später Insolvenz des Kunden und nach fast 3 Jahren, kurz vor Verjährung kam die Rückforderung über rund 2500 € inkl. Zinsen und Auslagen. Das mit den Zinsen konnten wir noch abbiegen.

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Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 21:13
@bwhoch2

Danke es ist zum - kotzen.

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Ein Mieter (Branche Apotheke) hat sechs Monate keine Mietzahlung geleistet. Es besteht ein fester Mietvertrag bis Ende 2030

Bisher wurde noch kein Insolvenzantrag gestellt? Im Zweifel käme hier natürlich eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht. Die Mietzahlung dürfte ja vermutlich kalendarisch bestimmt sein; wenn diese bereits sechsmalig ausgeblieben ist, wäre hier ein wichtiger Grund anzunehmen (vgl. Palandt/Weidenkaff § 543 Rn. 26 m. w. N.).

Wird der Insolvenzverwalter versuchen einen neuen Mieter zu finden?

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird der Insolvenzverwalter in jedem Fall versuchen, die Insolvenzmasse zu vermehren. Ob es sich lohnt zu versuchen, die Apotheke fortzuführen, liegt letztendlich in seinem ermessen. Sofern du das Mietverhältnis nicht außerordentlich kündigst, steht dieses Recht aber im Übrigen auch dem Insolvenzverwalter zu (§ 109 InsO).

Was kommt jetzt auf mich zu?

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, so müsstest du dich mit dem bestellten Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und deine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 InsO). Das sind sowohl die Mietrückstände als auch, sofern das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht, die etwaig in Zukunft fällige Miete.

Dir wäre hier anzuraten, dich durch einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten zu lassen. Empfehlungen sind auf gutefrage leider nicht zulässig, insofern solltest du im Zweifel einfach einmal bei der für dich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachschauen, welche RAs dort die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 21:00

Kann ich den Mietvertrag kündigen?

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ruhrgur  28.06.2024, 21:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Wie ich bereits sagte, das hängt davon ab, was genau im Mietvertrag steht. Eine außerordentliche Kündigung gem. § 543 BGB kommt hier aber in Betracht. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann auch der Insolvenzverwalter kündigen, obgleich es im Regelfall sinnvoller wäre zu versuchen, die Apotheke, zumindest vorläufig, weiter zu betreiben.

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Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 21:05
@ruhrgur

Wir haben mit einer Insolvenz nicht gerechnet, daher gibt es dazu keinen speziellen Passus - werde aber noch mal nachlesen vielleicht ja doch - wir haben Verträge von Haus und Grund verwendet... - Danke.

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ruhrgur  28.06.2024, 21:15
@Inkognito-Beitragsersteller

Die mögliche Insolvenz ist hier auch nicht relevant, sondern in welchem Intervall die Mietzahlungen vereinbart sind. Bei monatlicher Zahlung kann eine außerordentliche Kündigung bspw. ab einer Schuld von zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Monatsmieten gerechtfertigt sein.

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Du solltest ihm sofort fristlos kündigen und versuchen den Laden neu zu vermieten. Sechs Monate ohne ist schon Wahnsinn. Mahnbescheid trotzdem falls doch noch was zu holen ist.


Inkognito-Nutzer   28.06.2024, 21:06

Kann ich denn den Mietvertrag meinerseits trotz dieser Insolvenz kündigen?

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Inkognito-Nutzer   29.06.2024, 05:09
@geheim007b

Also auch im Falle der Insolvenz?

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geheim007b  29.06.2024, 09:08
@Inkognito-Beitragsersteller

es wäre ja schlimm wenn man eine Firma weiter beliefern müsste (oder in deinem Fall vermieten müsste) nur weil sie insolvent ist. Du könntest allerdings mit dem Insolvenzverwalter reden.... zahlung von mind. 50% der rückständigen mieten sofort + künftige mieten, sonst kündigung. Sieht er ne Chance kann er wenn noch was zu machen ist Gelder frei geben. Wenn du einfach nichts machst freut er sich natürlich und lässt es laufen.

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