Wie unterverteilung versorgen?

heilaw  20.07.2023, 15:53

Da stellt sich für mich erst mal die Fage: Hast du eine Befugniß dazu durch eine Ausbildung zum Elektriker.

paulh75 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 16:12

Die Belehrung brauche ich nicht kenne die Sache mit der Befugnis und die möglichen Folgen wenn was schief geht. Eine einfache Antwort wäre hilfreicher.

4 Antworten

Du musst Dir eh eine Fachkraft besorgen, die Dir zur Seite steht und die Abnahme macht. Die kann sich die Sache vor Ort ansehen, ein paar Messungen vor nehmen, auf Basis dieser Werte die benötigten Querschnitte und max möglichen versorgungsleistung berechnen und Dir vorgeben, was Du wie ziehen darfst/musst, damit Du nicht gegen Vorschriften verstößt und die Anlage auch sicher betrieben werden kann (Stichworte Selektivität, Abschaltzeiten im Fehlerfall ect).

Alles was dafür nötig ist und was man berücksichtigen muss, um diese Frage zu beantworten, kann Dir die Fachkraft dann beantworten. Aber das können wir nicht wissen. Wir haben keine Messwerte von Schleifenmessung, die jetzt schon vorhandenen Absicherungen und darauf bestehend eine Grundlage, um überhaupt eine Aussage treffen zu können, ob die Bestandsanlage eine Erweitung über diese Entfernung her gibt, und was dafür nötg ist. Ggf ist das 5x10mm² zu wenig, um die Anlage sicher aufzustellen, evt muss eine Leistungserhöhung der ersten UV vorgenommen werden, wenn möglich, um selektiv und zuverlässig zu erweitern... Gerade bei solchen Leitungslängen.

Auch deine evt nötigen zehn einzelnen Leitungen sind zu berechnen, damit diese unter Einhaltung der Norm und des sicheren Abschalten im Fehlerfall ordentlich dimensioniert sind. Das ist kein Leichtschuss aus der Rippe nach Pauschalwerten. Das erfolgt immer unter örtlicher Betrachtung und mit Berechnung auf Grundlage des Istzustandes...


RareDevil  20.07.2023, 16:26

Ergänzend: Ich lese was von Hof, Nebengebäude ect... Ist das Grundstück komplett privat genutzt? Ist es teilweise öffentlich/gewerblich? Nutztiere bzw generell Tierhaltung? Hier gelten ggf besondere Vorschriften zum Fehlerschutz, Brandschutz usw, die zusätzlich betrachtet werden müssen. Mit Alleingang wäre ich da sehr vorsichtig. Das kann im Nachgang sonst viel teurer werden, wie die Fachkraft dazu kostet... Dann wäre am faschen Ende gespart... Abgesehen vom fehlenden Versicherungsschutz, der noch dazu kommt...

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paulh75 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 18:54
@RareDevil

Das grunststück ist NUR privat genutzt und komplett abgegrenzt.

Da stelle ich mir die frage: Wer haftet für elektroinstallationen im Bestand bei denen der Installateur unbekannt ist dieser Fall dürfte recht häufig vorkommen gerade bei alten Höfen und deren Nebengebäuden. Oder versucht die Versicherung auch in dem Fall herraus zu reden?

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RareDevil  20.07.2023, 19:00
@paulh75

Deine Wohngebäudeversicherung. Dafür bezahlst Du diese ja. Der Elektriker bzw die Firma ist ja auch nicht unbegrenzt in der Haftung. Aber bei fachgerechter Ausführung ist ein Brand eher unwahrscheinlich. Bei manghafter Installation jedoch, was nachweisbar ist, ist es Selbstverschulden und somit ein Haftungsausschluss der eigenen Versicherung. Es fällt schließlich schnell auf, wenn ein Brandsachverständiger die Ursache bei der Elektroinstallation findet und diese nachweislich nicht nach Norm errichtet wurde. Z.B. falscher Querschnitt, dadurch zu langsame Auslösezeiten der Sicherungen, weil der Kurzschlussstrom zu niedrig war. Das hat ja nicht nur was mit max möglicher Last zu tun, welchen Querschnitt man legen muss. Und da ist eben die Fachkraft die Person, die das berechnen und durch ein Messprotokoll nachweisen kann. Und was der Elektriker vorher ausrechnen kann, kann der Gutachter im Schadenfall auch nachrechnen.

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Unter-Unterverteilung ist generell möglich. Die Problematik dabei ist einfach, dass je mehr Sicherungen im Spiel sind, desto mehr muss im Falle eines Fehlers auch gesucht werden. bzw. desto wahrscheinlicher ist es, dass es bei einem Kurzschluss etc. auch zu Ausfällen an Anlagenteilen kommt, an denen es nicht sein müsste.

Die Sicherungen sind ein wenig das Problem. sie sollten zu einander selektiv sein. man sagt als Faustformel, dass eine Sicherung, damit sie zur vorgelagerten selektiv sein kann, zwei nummern kleiner zu wählen ist. Bei Leitungsschutzschaltern würde ich mich darauf aber nicht berufen. die sind auch nicht dafür ausgelegt, als Vorsicherunng ausgelegt zu sein.

Ganz unter uns? WENN es z.B. zu einem Kurzschluss in der Unterverteilung kommt, oder zu einem Kabelschaden auf dem Weg von der Unter zur Unter Unterverteilung, dann ist es auch nicht so tragisch, wenns dabei die Sicherung von der Unterverteilung erwischt.

Du kannst also ruhigen gewissens, wenn sagen wir die Unterverteilung mit einer 50 Ampere D02 Sicherung agesichert ist, sofern der Querschnitt der Leitungen das her gibt, die Vorsicherung für die Unter-Unter Verteilung in der Unterverteilung ebenfalls auf 50 Ampere D02 auslegen.

wovon ich abraten würde, wäre z.B. C32 Leitungsschutzschalter als Vorsicherung für B 16 Leitungsschutzschalter zu verwenden. Das ist nicht zwangsweise selekttiv. Erst recht solltest du als Vorsicherung keine 3poligen Automaten verwenden. der Kollege hier hat diese Erfahrung schon sammeln dürfen:

Von der Kapazität her jedenfalls sehe ich also keinerlei Probleme darin, eine weitere Unterverteilung aus einer anderen zu speisen. wenn die Kette irgendwann länger wird,. dass man z.B. sagen wir 3 Verteilungen oder mehr hintereinander hat, würde ich ehrlich gesagt auf Vorsicherungen verzichten und einfach die Hauptleitungen durchschleifen. Setze dann einfach in die jeweiligen Verteilungen Hauptschalter und zwar so, dass du Platz zum Arbeiten hast, ohne gefahr zu laufen, an den Eingang des Hauptschalters zu kommen.

ein klassischer Anwedungsfall für so was wären z.B. Steckdosenverteilerkombinationen, wie man sie oft in der Industrie oder in Werkstätten findet. Da hats dann nicht selten 4 oder mehr von den Dingern an einem Strang hängen.

https://www.youtube.com/watch?v=h0oLIcmYUY0

ob es zulässig ist eine zuleitung für eine unterverteilung aus einer anderen unterverteilung zu ziehen.

Wenn Querschnitte, Spannungsabfall und Selektivität das hergeben ist es grundsätzlich zulässig und auch üblich.

Besonders von Verteilern sollten Laien aber die Finger lassen.


paulh75 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 16:19

Danke für die Antwort. 🫡

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Hi, kannst Du schon machen...

Nur warum kümnerst Du Dich um Regeln? Das Riskio, was Du fährst ist dass der Hof abbrennt. Dann kommen Versichrung und Sachverständige und checken, warum das passiert ist. Wenn Dir dann nachgewiesen wird, dass es nicht fachmännisch war gehst Du leer aus. Ich glaube es ist kein Fehler die paaf Euro anzufassen und eien Eleltriker zu holen.