Wie teile ich Warmwasserkosten und Heizkosten in einem Zweifamilienhaus (Wohnungseigentum mit Selbstnutzung und Wohnungseigentum mit Vermietung)?
Hallo wissende Menschen!
Ich habe zusammen mit einer weiteren Partei ein Haus umgebaut und bewohne dieses noch selbst. Die zweite Partei zieht nun aus und wird die Wohnung vermieten. Ihm ist bereits vollkommen klar, das er ein Modell von Ista oder sonst wem laut HeizKV umsetzen muss und hierfür die Ablesegeräte installiert werden müssen. Für mich als zweiter Eigentümer ist es dann doch eigentlich möglich, einfach die Restkosten die über das Jahr entstehen zu übernehmen, anstatt auch alle Ablesegeräte bei mir in der Wohnung zu installieren und teuer dafür zu bezahlen oder? Also es ist ja eigentlich vollkommen klar, was dann noch offen steht oder würden mir sonst irgendwelche Nachteile entstehen? Der Partei die die andere Wohnung vermietet traue ich auf jeden Fall zu 100%.
2 Antworten
Am Ende geht es nicht um die andere Partei, der Du trauen musst, sondern um die künftigen Mieter, die Du nicht kennst und zu denen Du keine rechtliche Beziehung hast.
Wenn die heizen, wie blöde und dabei die Fenster aufreißen und ebenso "sparsam" mit Wasser umgehen, bist Du der Ge...schädigte.
Wenn Du Dich schon auf die HeizKV beziehst, dann prüfe auch, ob nicht die Ausnahme gilt: Zweifamilienhaus mit einer Wohnung, die selbst genutzt wird. Das würde greifen, wenn das ganze Haus Euch beiden gemeinsam gehört, also keine Teilung durch eine Teilungserklärung in zwei Eigentumswohnungen.
Wenn es aber diese Teilung gibt, dann würde die Ausnahme nicht gelten.
In dem Fall müsste tatsächlich der Verbrauch an Heizenergie gemäß der HeizKV mit Messgeräten gemessen werden. Dabei geht es aber nicht, dass nur eine Wohnung ausgestattet wird. Eine Differenzberechnung, wie Du sie meinst, ist nicht erlaubt. Das sagte uns mal ein Ingenieur der Techem, den wir kommen ließen. Am Ende seiner Beratung stand der Rat, die Energie- und Wasserkosten nicht mit Messgeräten aufzuteilen sondern einfach nur nach Wohnfläche. Sein Ziel war es also nicht, uns Messgeräte anzudrehen, sondern seriös davon abzuraten.
Also, wenn die Ausnahme nicht greift, Messdienst, wie ISTA, Techem o. a. einschalten für alle Räume, Heizkreise, Heizkörper oder wie auch immer das bei Euch am besten geht.
Vielen Dank schonmal für deine Antwort, wobei ich denke, wenn die heizen wie blöde würde das auch auch auf deren Kosten laufen oder?
Nicht, wenn Ihr auf die getrennte Messung verzichtet.
Wenn Ihr nur bei den Mietern die Geräte installiert, bringt das gar nichts, denn die Geräte an den Heizkörpern messen nur Einheiten und keine Kilowattstunden.
Deshalb müssen Messgeräte an die Heizkörper in beiden Wohnungen.
Die eine Wohnung hat vielleicht am Ende eine Summe von 120 Einheiten und die andere 100 Einheiten. Zusammen also 220 Einheiten.
Alle Heizkosten werden nun durch 220 geteilt und dann auf 120 bzw. 100 hoch gerechnet. Ohne eine Gesamtanzahl an Einheiten geht es also nicht.
Übrigens: Bei der korrekten Verteilung der Heizkosten nach HKV werden 30 bis 50 % der Heizkosten nach anteiliger Wohnfläche aufgeteilt und der Rest von 50 bis 70 Prozent nach gemessenem Anteil am Verbrauch.
Ich habe auch ein Zweifamilienhaus in dem ich selbst wohne und vermietet habe. Vor drei Jahren habe ich eine neue Gas Heizungsanlage installieren lassen mit Wärmemengenzähler sodas ich den Verbrauch genau auseinander halten und berechnen kann.
Vielen Dank schonmal für deine Antwort, wobei ich denke, wenn die heizen wie blöde würde das auch auch auf deren Kosten laufen oder? Denn es sollen definitiv bei den Mietern solche Zähler installiert werden. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Dadurch ist dann doch theoretisch die Gerechtigkeit gewährleistet...