Wie teile ich Warmwasserkosten und Heizkosten in einem Zweifamilienhaus (Wohnungseigentum mit Selbstnutzung und Wohnungseigentum mit Vermietung)?

2 Antworten

Am Ende geht es nicht um die andere Partei, der Du trauen musst, sondern um die künftigen Mieter, die Du nicht kennst und zu denen Du keine rechtliche Beziehung hast.

Wenn die heizen, wie blöde und dabei die Fenster aufreißen und ebenso "sparsam" mit Wasser umgehen, bist Du der Ge...schädigte.

Wenn Du Dich schon auf die HeizKV beziehst, dann prüfe auch, ob nicht die Ausnahme gilt: Zweifamilienhaus mit einer Wohnung, die selbst genutzt wird. Das würde greifen, wenn das ganze Haus Euch beiden gemeinsam gehört, also keine Teilung durch eine Teilungserklärung in zwei Eigentumswohnungen.

Wenn es aber diese Teilung gibt, dann würde die Ausnahme nicht gelten.

In dem Fall müsste tatsächlich der Verbrauch an Heizenergie gemäß der HeizKV mit Messgeräten gemessen werden. Dabei geht es aber nicht, dass nur eine Wohnung ausgestattet wird. Eine Differenzberechnung, wie Du sie meinst, ist nicht erlaubt. Das sagte uns mal ein Ingenieur der Techem, den wir kommen ließen. Am Ende seiner Beratung stand der Rat, die Energie- und Wasserkosten nicht mit Messgeräten aufzuteilen sondern einfach nur nach Wohnfläche. Sein Ziel war es also nicht, uns Messgeräte anzudrehen, sondern seriös davon abzuraten.

Also, wenn die Ausnahme nicht greift, Messdienst, wie ISTA, Techem o. a. einschalten für alle Räume, Heizkreise, Heizkörper oder wie auch immer das bei Euch am besten geht.


aexco 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 15:33

Vielen Dank schonmal für deine Antwort, wobei ich denke, wenn die heizen wie blöde würde das auch auch auf deren Kosten laufen oder? Denn es sollen definitiv bei den Mietern solche Zähler installiert werden. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Dadurch ist dann doch theoretisch die Gerechtigkeit gewährleistet...

0
bwhoch2  11.06.2024, 15:38
@aexco
Vielen Dank schonmal für deine Antwort, wobei ich denke, wenn die heizen wie blöde würde das auch auch auf deren Kosten laufen oder?

Nicht, wenn Ihr auf die getrennte Messung verzichtet.

Wenn Ihr nur bei den Mietern die Geräte installiert, bringt das gar nichts, denn die Geräte an den Heizkörpern messen nur Einheiten und keine Kilowattstunden.

Deshalb müssen Messgeräte an die Heizkörper in beiden Wohnungen.

Die eine Wohnung hat vielleicht am Ende eine Summe von 120 Einheiten und die andere 100 Einheiten. Zusammen also 220 Einheiten.

Alle Heizkosten werden nun durch 220 geteilt und dann auf 120 bzw. 100 hoch gerechnet. Ohne eine Gesamtanzahl an Einheiten geht es also nicht.

Übrigens: Bei der korrekten Verteilung der Heizkosten nach HKV werden 30 bis 50 % der Heizkosten nach anteiliger Wohnfläche aufgeteilt und der Rest von 50 bis 70 Prozent nach gemessenem Anteil am Verbrauch.

0

Ich habe auch ein Zweifamilienhaus in dem ich selbst wohne und vermietet habe. Vor drei Jahren habe ich eine neue Gas Heizungsanlage installieren lassen mit Wärmemengenzähler sodas ich den Verbrauch genau auseinander halten und berechnen kann.